caatoosee kann Kapitalerhöhung planmäßig umsetzen
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Am 02. Mai 2005 hat die caatoosee ag vor dem Landgericht Stuttgart einen Prozessvergleich mit den Aktionären der caatoosee ag geschlossen, die gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 10. Februar 2005 Anfechtungsklage erhoben haben. Die Anfechtungskläger haben ihre Klagen zurückgenommen. Der Rechtsstreit ist damit erledigt. Dadurch wurde die Umsetzung der am 10. Februar 2005 auf der Hauptversammlung beschlossenen Kapitalmaßnahmen möglich.
Die von der Mehrheit (90,5 % Ja-Stimmen) der Aktionäre am 10. Februar 2005 beschlossenen Kapitalmaßnahmen können damit fristgerecht umgesetzt werden.
Dazu gehören die Kapitalherabsetzung im Verhältnis von 4:1 und die Kapitalerhöhung durch die Sachkapitaleinbringungen der zur M+W Zander Gruppe gehörenden Teraport GmbH und der OuterBounds Technologies Inc. sowie eine Barkapitalerhöhung durch den Absolute Return Europe Fund, einem Investmentfond der FM Fund Management Ltd..
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