Buschmann dringt auf weniger Bürokratie in Deutschland und Europa
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Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones) - Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat angesichts des am Mittag geplanten Kabinettsbeschlusses für ein Bürokratieentlastungsgesetz weitergehende Schritte auf nationaler und europäischer Ebene verlangt, um einen Aufbau neuer bürokratischer Lasten zu vermeiden. "Wir haben es natürlich in Deutschland bei der Bürokratie zu einer Weltmeisterschaft gebracht. Das ist so ein bisschen, wenn man sich über Jahre so einen Bauchspeck anfrisst, den kriegt man nicht über Nacht mit einem Knopfdruck weg, aber wir müssen ja mal anfangen", sagte Buschmann im ARD-Morgenmagazin. Der erste Schritt, der jetzt gemacht werde, sei schon ganz beachtlich.
"Wir dürfen nicht nur abbauen, wir dürfen auch nicht neu aufbauen", mahnte der Justizminister aber. Das sei eine Aufgabe des Bundesgesetzgebers, aber auch der Europäischen Union, die sehr viel Bürokratie produziere. "Das ist insgesamt eine Aufgabe, dass wir mal aufhören, jeden Lebensbereich im Detail als Gesetzgeber regeln zu wollen, sondern an die Stelle was anders setzen, nämlich zu glauben, dass erwachsene Menschen selber ihre Angelegenheiten ganz vernünftig regeln können", sagte der FDP-Politiker.
Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz sei einer von drei Bausteinen, die zusammen "eine Entlastungswirkung von über 3 Milliarden Euro pro Jahr" hätten. Dies sei "das größte Bürokratie-Entlastungspaket, das es je in der Geschichte dieses Landes gab". Der sogenannte Bürokratiekostenindex sinke damit auf ein Allzeittief. Das aktuelle Gesetz sieht eine Entlastung von rund 944,2 Millionen Euro vor. "Überflüssig im Sinne dieses Entwurfs sind dabei Regelungen, die entweder Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung verursachen, ohne einem berechtigten Zweck zu dienen, oder bei denen der Aufwand in einem Missverhältnis zum verfolgten Zweck steht", heißt es in dem Entwurf, in den Dow Jones Newswires Einblick hatte.
Vorgesehen sind darin Änderungen des Handelsgesetzbuchs, der Abgabenordnung und des Umsatzsteuergesetzes, die unter anderem die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht einheitlich von zehn auf acht Jahre verkürzen. Für deutsche Staatsangehörige soll zudem künftig keine Hotelmeldepflicht mehr bestehen, was "zu einer erheblichen Entlastung der Beherbergungswirtschaft und der betroffenen Übernachtungsgäste" führen soll. Auch soll eine zentrale Vollmachtsdatenbank der Steuerberaterinnen und Steuerberater für Generalvollmachten in der sozialen Sicherung eingerichtet werden.
Der digitale Wandel soll laut dem Entwurf insbesondere durch die Absenkung von Formerfordernissen im Zivilrecht gefördert werden. Dies ermögliche es, viele Rechtsgeschäfte künftig ohne Medienbrüche digital abzuwickeln, und führe damit sowohl im Alltag von Unternehmen als auch von Bürgerinnen und Bürgern zu spürbaren Erleichterungen. Dazu zählten auch weitere Maßnahmen, wie beispielsweise die Digitalisierung der Betriebskostenabrechnung sowie die Option, künftig bei der Flugabfertigung Reisepässe digital auszulesen.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
DJG/ank/mgo
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