Bundesverfassungsgericht: ESM-Entscheidung weiterhin am 12. September
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Karlsruhe (BoerseGo.de) – Bei dem Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe ist am heutigen Dienstag eine neue Klage gegen den Euro-Rettungsschirm ESM eingegangen. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte den Eingang einer Verfassungsbeschwerde und eines Eilantrages der "Europolis"-Gruppe um den Berliner Eurokritiker Professor Markus Kerber. Die Klage zielt dabei unter anderem darauf ab, den Urteilsprozess des BVG in der Sache zu verzögern.
Kerner argumentiert in seiner Klage, dass eine bereits ähnliche Beschwerde eines irischen Abgeordneten beim europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Entscheidung vorliegt. Daher müssen die Karlsruher Richter warten, bis das übergeordnete EuGH geklärt hat, ob der geplante EFSF-Nachfolger ESM mit den EU-Verträgen vereinbar ist.
Die Beschwerde beim EuGH hebt besonders die sogenannte "No-Bailout-Klausel" hervor, die besagt, dass ein Euro-Mitgliedsland nicht für finanzielle Probleme eines anderen Euro-Staates einzutreten hat. Das BVG hat jedoch bereits mitgeteilt, dass es seine Entscheidung über den ESM und Fiskalpakt wie geplant am 12. September fällen wird.
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