Bundestag stimmt Sicherheitspaket zu
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Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones) - Der Bundestag hat das umstrittene Sicherheitspaket der Bundesregierung gebilligt. Die Abgeordneten stimmten dabei zwei Gesetzentwürfen zu. Den ersten Entwurf nahm das Parlament mit 361 Ja-Stimmen bei 290 Nein-Stimmen und neun Enthaltungen an, für den zweiten votierten 367 Abgeordnete, 281 Parlamentarier sprachen sich dagegen aus, und es gab vier Enthaltungen, wie der Bundestag mitteilte. Der Gesetzentwurf "zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems" sieht Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie im Waffenrecht und im Bundesverfassungsschutzgesetz vor und enthält die gesetzgeberischen Maßnahmen des von der Koalition nach dem Anschlag in Solingen vom 23. August beschlossenen Sicherheitspakets, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.
"Wir haben als starke Reaktion auf den furchtbaren Terror von Solingen gemeinsam dieses Sicherheitspaket geschnürt", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Bundestag. "Es ist die richtige Antwort auf die aktuellen Bedrohungen durch islamistischen Terrorismus, durch Antisemitismus, durch Rechts- und Linksextremismus", erklärte sie. "Und es ist die richtige Antwort auf Gewaltkriminalität in Zügen, auf Plätzen, auf Festen, um Kriminalität wirksam zu bekämpfen."
Mit dem Gesetz soll Schutzsuchenden die Schutzanerkennung verweigert oder aberkannt werden, "wenn Straftaten mit einem antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen, geschlechtsspezifischen, gegen die sexuelle Orientierung gerichteten oder sonstigen menschenverachtenden Beweggrund begangen wurden". Zugleich soll klargestellt werden, dass Heimreisen von anerkannt Schutzberechtigten in der Regel zur Aberkennung des Schutzstatus führen. Zudem "sollen ausreisepflichtige Ausländer, für deren Asylprüfung ein anderer Staat zuständig ist, angehalten werden, in den für die Prüfung ihres Antrags zuständigen Staat zurückzukehren".
Waffenrecht wird verschärft
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erhält künftig die Befugnis zum biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet. Erleichtert werden sollen ferner Ausweisungen in solchen Fällen, denen bestimmte Straftaten unter Verwendung einer Waffe oder eines sonstigen gefährlichen Werkzeugs begangen wurden. Verschärft werden soll zudem das Waffenrecht. So ist unter anderem vorgesehen, dass bei Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen, an kriminalitätsbelasteten Orten sowie im Öffentlichen Personenverkehr und seinen Haltestellen "der Umgang mit Messern unabhängig von der Klingenlänge künftig untersagt oder untersagbar" wird, um Angriffen mit Messern und Gewalttaten besser vorzubeugen.
Eine zweite Vorlage zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung enthält die gesetzgeberischen Maßnahmen, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Danach sollen neue Befugnisse für den biometrischen Internetabgleich, die automatisierte Datenanalyse, Anfragen des Bundeskriminalamtes (BKA) bei Banken sowie Waffenverbotszonen geschaffen werden. Dabei soll die Befugnis zum biometrischen Abgleich von öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet dazu dienen, dass die Strafverfolgungsbehörden zu Zwecken der Gefahrenabwehr sowie darüber hinaus das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei biometrische Daten zu Gesichtern und Stimmen mittels automatisierter technischer Verfahren mit Internetdaten abgleichen können.
Dem Beschluss war im Bundestag eine hitzige Debatte vorausgegangen, in der Abgeordnete der Opposition heftige Kritik am Vorgehen der Koalition übten, nachdem Anträge der Opposition nicht zur Beratung gestellt worden waren. Der Gesetzesbeschluss geht nun zur Beratung an den Bundesrat. Angestrebt war eine Befassung in der laufenden Sitzung der Länderkammer noch am Freitag.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
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