Kommentar
09:24 Uhr, 09.10.2026

Bundestag beschließt Datenaustausch: Diese Krypto-Transaktionen werden künftig gemeldet

Die Zeiten, in denen ausländische Krypto-Börsen für den Fiskus eine Blackbox waren, gehen zu Ende. Welche Daten künftig übermittelt werden.

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Der Deutsche Bundestag hat den internationalen Informationsaustausch für den Handel mit Kryptowährungen beschlossen. Damit sollen Finanzbehörden künftig leichter nachvollziehen können, welche Krypto-Geschäfte Anleger im Ausland tätigen. Grundlage ist eine internationale Vereinbarung, die Deutschland bereits im November 2024 gemeinsam mit 26 weiteren Staaten mit dem Ziel unterzeichnet hatte, grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu bekämpfen und bislang schwer nachvollziehbare Transaktionen für Finanzämter transparenter zu machen.

Diese Daten sollen Krypto-Börsen melden

Konkret geht es dabei um das sogenannten Crypto-Asset Reporting Framework (CARF), bei dem es sich um einen von der OECD entwickelten internationalen Meldestandard handelt. Er sieht vor, dass Anbieter von Krypto-Dienstleistungen steuerlich relevante Informationen über ihre Kunden und deren Transaktionen erfassen. Dazu gehören neben Namen, Anschriften und Geburtsdaten auch die Steueridentifikationsnummern und die jeweiligen Ansässigkeitsstaaten.

Darüber hinaus sollen die Behörden erfahren, welche Kryptowährungen gehandelt wurden und wie hoch die gesamten Transaktionsbeträge ausfielen. Zudem wird die Anzahl der meldepflichtigen Transaktionen erfasst. Auf diese Weise sollen Finanzämter erkennen können, wenn ein in Deutschland steuerpflichtiger Anleger über eine ausländische Börse handelt.

Was bedeutet der Beschluss für Anleger?

Für Krypto-Anleger bedeutet der Beschluss vor allem, dass Geschäfte über ausländische Handelsplattformen künftig leichter von deutschen Steuerbehörden nachvollzogen werden können. Bislang waren diese bei entsprechenden Informationen häufig auf Auskunftsersuchen und die Angaben der Steuerpflichtigen angewiesen. Der automatische Datenaustausch ist für September 2027 geplant und soll diese Lücke nun schließen. An den bestehenden Steuerregeln für Kryptowährungen ändert der Beschluss dagegen nichts.

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