Bundesrat stimmt Bürokratieentlastungsgesetz zu
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Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones) - Der Bundesrat hat dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt, mit dem die Wirtschaft jährlich um 944 Millionen Euro entlastet werden soll. Der Bundestag hatte die Maßnahmen bereits Ende September gebilligt. Unter anderem ist vorgesehen, Formerfordernisse im Zivilrecht abzusenken, Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht zu verkürzen sowie für deutsche Staatsangehörige die Hotelmeldepflicht abzuschaffen. Ziel des Gesetzes sei es, Abläufe und Regeln zu vereinfachen und der Wirtschaft mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben zu verschaffen, heißt es laut Bundesrat in der Gesetzesbegründung.
Buchungsbelege sollen demnach künftig nur noch acht statt bisher zehn Jahre aufbewahrt werden müssen. Eine zentrale Vollmachtsdatenbank für Steuerberater soll dafür sorgen, dass Arbeitgeber ihren Steuerberatern nicht mehr schriftliche Vollmachten für die jeweiligen Sozialversicherungsträger ausstellen müssen. Auch sollen mehr digitale Rechtsgeschäfte per E-Mail, SMS oder Messenger-Nachricht ohne das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift sowie digitale Arbeitsverträge und digitale Steuerbescheide möglich sein.
Der Rechtsausschuss des Bundestags hatte in den Parlamentsberatungen noch Änderungen vorgenommen und damit Anregungen von Verbänden und Bundesrat aufgegriffen. Zu den wesentlichen Änderungen gehört die Modernisierung der Bekanntgabe der Steuerbescheide und anderer Steuerverwaltungsakte. Künftig soll es den Steuerbehörden ermöglicht werden, Steuerbescheide und andere Steuerverwaltungsakte digital zum Abruf bereitzustellen. Die bisher vorgesehene Einwilligung des Empfängers entfällt, stattdessen ist eine Widerspruchslösung geplant.
Ferner sollen Unternehmen durch Änderungen im Aktienrecht entlastet werden. So soll es künftig ausreichen, Unterlagen zu vergütungsbezogenen Beschlüssen auf der Hauptversammlung auf der Internetseite zu veröffentlichen. Eine Bekanntmachung soll dann nicht mehr nötig sein. Im arbeitsrechtlichen Nachweisgesetz sollen die Formerfordernisse erweitert werden. Damit solle es Unternehmen erlaubt werden, Abläufe in ihren Personalverwaltungen zu digitalisieren. Ausgenommen sind unter anderem das Bau-, das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe sowie das Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe sowie die Fleischwirtschaft.
Im Bereich der Leiharbeit sind ebenfalls Änderungen vorgesehen. Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz soll künftig verankert werden, dass für Überlassungsvereinbarungen zwischen Ver- und Entleihern die Textform ausreichend ist, diese also beispielsweise per E-Mail abgeschlossen werden können.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
DJG/ank/hab
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