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10:53 Uhr, 18.10.2024

Bundesrat billigt Gesetz gegen Betrug mit Schrottimmobilien

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones) - Der Bundesrat hat das Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien gebilligt, sodass es nun verkündet und in Kraft treten kann. Im Fokus des Gesetzes stehen laut der Länderkammer Fälle, in denen Gebäude bei Zwangsversteigerungen erworben werden, die Ersteher jedoch nie den Kaufpreis bezahlen und dennoch über einen längeren Zeitraum Einkünfte aus der Immobilie erzielen - beispielsweise durch Mieteinnahmen. Dies sei nur bei Versteigerungen möglich, da man hier bereits mit dem Zuschlag und nicht erst mit dem Eintrag ins Grundbuch Eigentümer des Grundstücks werde.

Diesem Missbrauch soll das Gesetz laut den Angaben Einhalt gebieten. Es ermögliche Gemeinden, in einem Zwangsversteigerungsverfahren die gerichtliche Verwaltung des Grundstücks zu beantragen. Während der gerichtlichen Verwaltung seien Mieteinkünfte nicht mehr an den Ersteher, sondern an den bestellten Verwalter zu zahlen. Dies solle dem Anreiz entgegenwirken, überhöhte Gebote auf Problemimmobilien abzugeben, um als Eigentümer ohne Zahlung des Kaufpreises finanziellen Nutzen aus dem Grundstück zu ziehen.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

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