Bundesrat billigt Cannabisgesetz
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Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones) - Der Bundesrat hat den Weg für die Teillegalisierung von Cannabis freigemacht. Die Länderkammer verzichtete bei ihrer Plenartagung in Berlin auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz, das den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis erlaubt, in den eigenen vier Wänden von bis zu 50 Gramm. Auch der Anbau von drei Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung wird legal, wobei das dabei geerntete Cannabis laut Bundesrat nur für den Eigenverbrauch bestimmt ist und nicht weitergegeben werden darf. Für Minderjährige bleiben Besitz und Konsum von Cannabis verboten. In ihrer Gegenwart dürfen auch Erwachsene kein Cannabis zu sich nehmen.
Ein Konsumverbot besteht zudem in Sichtweite von Schulen und Kindertagesstätten sowie in Fußgängerzonen vor 20 Uhr. Ebenfalls verboten bleiben der An- und Verkauf von Cannabis. Wer jedoch nicht selbst Pflanzen anbauen möchte, kann dies in Anbauvereinigungen tun. Diese sind als eingetragene nichtwirtschaftliche Vereine oder Genossenschaften organisiert und dürfen nicht mehr als 500 Mitglieder haben. Minderjährigen ist die Mitgliedschaft untersagt. In der Debatte hatten mehrere Ländervertreter eindringlich vor negativen Folgen des Gesetzes gewarnt, während Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) seine Pläne verteidigt hatte.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
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