Bundeskabinett erleichtert Genehmigung von Elektrolyseuren
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones) - Das Bundeskabinett will die Genehmigung von Elektrolyseuren für die Wasserstofferzeugung schneller und einfacher machen. Dazu beschloss das Kabinett eine Änderungsverordnung zur Anpassung der Vierten Bundesimmissionsschutzverordnung. Das Schutzniveau für die Umwelt werde dabei nicht beeinträchtigt, wie das Bundesumweltministerium erklärte. Ziel des Vorhaben ist es, den Hochlauf der Wasserstofferzeugung zu beschleunigen.
"Damit verkürzen wir für Unternehmen die Genehmigungsverfahren und reduzieren den bürokratischen Aufwand erheblich. Dies ist ein wichtiger Beitrag für den weiteren Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur und zur Transformation der Wirtschaft", sagte Jan-Niclas Gesenhues, Parlamentarischer Staatssekretär im Umweltministerium.
Die europäische Richtlinie über Industrieemissionen (IED) reguliert den Angaben des Ministeriums zufolge in Deutschland bereits heute über 13.000 Anlagen. Die Novelle legt u.a. einen Schwerpunkt auf die Transformation hin zu einer klimaneutralen, sauberen und kreislaufbasierten Industrie. Dazu gehört auch, dass künftig die Herstellung von Wasserstoff durch Elektrolyse erst ab 50 Tonnen Wasserstofferzeugungskapazität pro Tag einem europarechtlich vorgegebene Genehmigungsverfahren zu unterziehen ist. Bisher war die europarechtliche Genehmigung für alle Elektrolyseure im industriellen Maßstab erforderlich.
In Deutschland soll nun für Elektrolyseure mit einer elektrischen Nennleistung von weniger als 5 Megawatt die immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht entfallen. Elektrolyseure mit einer Produktionskapazität von unter 50 Tonnen Wasserstoff pro Tag und somit einem geringen Beeinträchtigungspotenzial für Mensch und Umwelt können in einem vereinfachten Verfahren genehmigt werden, so das Umweltministerium.
Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com
DJG/aat/mgo
Copyright (c) 2024 Dow Jones & Company, Inc.