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14:41 Uhr, 17.07.2024

Bundeskabinett beschließt schärfere Strafen für Störung des Luftverkehrs

Von Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones) - Das Bundeskabinett hat einen Entwurf zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen, mit dem die Bundesregierung auf wiederholte Aktionen von Klimaschützern reagiert, die zu Beeinträchtigungen des Luftverkehrs geführt haben. So soll etwa das Mitführen verbotener Gegenstände sowie das vorsätzliche und unberechtigte Eindringen auf das Rollfeld und die Start- und Landebahnen eines Flughafens mit bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug bestraft werden können. Mit der Einführung dieses neuen Straftatbestands soll eine Beeinträchtigung der Sicherheit des zivilen Luftverkehrs verhindert werden.

Wer sich oder einem anderen zur Luftseite des Flughafens Zugang verschafft, kann nach dem Gesetzentwurf mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Der Versuch soll ebenfalls strafbar sein. Bislang ist dieses Verhalten lediglich bußgeldbewehrt, wie die Bundesministerien des Inneren und des Verkehrs mitteilten.

"Wer auf Flughafengelände eindringt, sich auf Rollbahnen festklebt und so den Flugverkehr massiv behindert, riskiert nicht nur sein eigenes Leben. Solche Vorfälle sind auch für viele Unbeteiligte gefährlich, etwa wenn es medizinische Notfälle gibt. Solche Vorfälle blockieren außerdem oftmals zehntausende Reisende und verursachen einen hohen wirtschaftlichen Schaden", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). "Dass es in letzter Zeit immer wieder solche Vorfälle gab, zeigt: Der Rechtsstaat muss diese Taten strenger ahnden."

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) betonte, die Bundesregierung zeige mit diesem Gesetz, dass sie handlungsfähig ist und keine rechtsfreien Räume duldet. "Ich setze darauf, dass diese Gesetzesverschärfung Aktivisten abschreckt und Störungen in der aktuellen Hauptreisezeit ausbleiben", sagte Wissing.

Die Ministerien betonten zudem, dass Flughafenbetreiber gesetzlich verpflichtet seien, die Sicherheitsbereiche einschließlich der Rollfelder gegen unbefugtes Eindringen zum Beispiel durch bauliche und technische Sicherungsmaßnahmen zu sichern. Die Bundesregierung stehe aktuell mit den Aufsichtsbehörden der Länder zur Veränderung der gesetzlichen Vorgaben zum Außenschutz von Flughäfen in einem engen Austausch, damit insbesondere Zaunanlagen und Toren in Verbindung mit moderner Signaltechnik verbessert würden. Diese Maßnahmen fügten sich in die aktuellen Arbeiten zum Schutz kritischer Infrastrukturen ein, erklärten die Ministerien.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

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