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15:38 Uhr, 21.07.2011

Bundesfinanzhof: Solidaritätszuschlag deckt sich mit Verfassung

München (BoerseGo.de) – Nach einer Klage von Steuerzahlern gegen den Solidaritätszuschlag, hat der Bundesfinanzhof in München nun sein Urteil getroffen. Der Bundesfinanzhof hat dem Urteil zu Folge keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des „Solis“.

Der Zuschlag erfülle seine Funktion, den Finanzbedarf des Bundes durch die Wiedervereinigung zu decken, so der Vorsitzende Richter Hermann-Ulrich Viskorf bei der heutigen Urteilsverkündung.

Der Solidaritätszuschlag liegt seit 1998 bundesweit bei 5,5 Prozent. Der Bund nahm mit der Abgabe im Jahr 2010 11,7 Milliarden Euro ein. Im Jahr 2011 wird mit Einnahmen in Höhe von 12,2 Milliarden Euro gerechnet.

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Über den Experten

Christian Zoller
Christian Zoller

Christian Zoller studierte Betriebswirtschaftslehre an der Universität Regensburg sowie an der WU Wien, mit den Schwerpunkten Investmentbanking und Corporate Finance. Seit 1995 ist er in den Bereichen Fundamentalanalyse und Technische Analyse tätig. Seine berufliche Laufbahn führte Zoller unter anderem zur Austria Presse Agentur (APA-Finance), zu BörseDaily und stock3. Zudem verfasste er Fachartikel für den Newsletter „Trendwatch“ des Heikin-Ashi-Experten Dan Valcu und ist Autor des Fachbuchs „Behavioral Finance bei Technischer Analyse“. Für die Finanzmarktanalyse verwendet Zoller unter anderem gerne Saisonalitäten, die Sentimentanalyse, Fundamentaldaten und die Charttechnik.

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