Bundesfinanzhof lockert Bankgeheimnis weiter
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Das Bankgeheimnis in Deutschland wird immer löchriger. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes dürfen Banken künftig Kontodaten auch dann an die Finanzämter weiterleiten, wenn kein Verdacht auf Steuerhinterziehung vorliegt. Es sei ausreichend, wenn ein Bankgeschäft Auffälligkeiten aufweise, "die es aus dem Kreis der alltäglichen und banküblichen Geschäfte hervorhebt", entschied der BFH.
"Kontrollmitteilungen aus Anlass von Bankenprüfungen sind, wenn keine legitimationsgeprüften Konten oder Depots betroffen sind, (...) grundsätzlich ohne besonderen Anlass zulässig", so der BFH. Notwendig sei nur ein "hinreichender Anlass", der gegeben sei, sofern eine "erhöhte Wahrscheinlichkeit der Entdeckung unbekannter Steuerfälle besteht." Allgemeine Kontrollanfragen bleiben weiterhin verboten. Vom eigentlichen Bankgeheimnis ist gleichwohl nicht mehr viel übrig.
Quelle: www.boerse-go.de
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