Bund und Länder einigen sich zur Sanierung des Schienennetzes
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Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones) - Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich auf einen Kompromiss zur Sanierung des Schienennetzes verständigt. Die Einigung zum Bundesschienenwegeausbaugesetz betrifft den Umfang von Sanierungsmaßnahmen am Schienennetz und die Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern, wie der Vermittlungsausschuss mitteilte. Vorgesehen sei eine Leistungssteigerung im gesamten Schienennetz des Bundes: Das Konzept der Sanierung von besonders stark frequentieren Trassen dürfe nicht zu Lasten anderer Ausbau- und Neubauvorhaben, Digitalisierungsprojekten und der Sanierung anderer Strecken gehen. Der Kompromiss stelle klar, dass neben den Hochleistungskorridoren auch in das übrige Schienennetz investiert werde.
Der Vorschlag beinhaltet laut den Angaben zudem die Regelung, dass Empfangsgebäude von Bahnhöfen im Rahmen des Förderrechts als Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur gelten. Sie gehören demnach zu den Schienenwegen, soweit sie nicht ausschließlich kommerziell genutzt werden. Der Bundestag hatte Ende Februar die Maßnahmen für einen schnelleren Schienenausbau auf den Weg gebracht. Der Bund soll sich demnach zukünftig auch an den Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung des Schienennetzes beteiligen können. In dem Gesetz werden insgesamt 40 Hochleistungskorridore im Schienennetz der Deutschen Bahn benannt, für deren Generalsanierung die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel bis Ende 2030 vorrangig eingesetzt werden sollen.
Eine Einigung fand der Vermittlungsausschuss laut den Angaben auch beim Thema Schienenersatzverkehr. Hier sei eine Grundlage für die Kostentragung für straßen- oder schienengebundenen Ersatzverkehr geschaffen worden: Bei Fällen, in denen Strecken aufgrund von Generalsanierungen mehrere Monate gesperrt würden, müssten sich Bund und Länder an den Kosten für den Ersatzverkehr beteiligen, die zuvor durch das Eisenbahn-Bundesamt festgestellt wurden. Der Einigungsvorschlag sieht demnach auch vor, dass sich der Bund im Rahmen der Digitalisierung der Schienenwege an infrastruktur- und fahrzeugseitigen Kosten beteiligt.
Zudem legte der Vermittlungsausschuss einen Einigungsvorschlag zur finanziellen Förderung der Ausrüstung bereits vorhandener Schienenfahrzeuge mit den notwendigen digitalen (ETCS)-Bordgeräten vor. Demnach beteilige sich der Bund an der Finanzierung sogenannter First of Class und Serienausstattungen von Fahrzeugen bis zu einem bestimmten Prozentsatz. Nimmt der Bundestag die Einigung noch in dieser Woche an, könnte der Bundesrat dem entsprechend geänderten Gesetz in seiner Plenarsitzung am Freitag zustimmen.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
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