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16:08 Uhr, 24.10.2008

BGH hebt Löschung der Marke "Post" auf

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Karlsruhe (BoerseGo.de) - Die Deutsche Post AG darf vorerst auch weiterhin die Bezeichnung "Post" exklusiv vermarkten. Dies entschied der erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH). Die Post hatte gegen die im Jahr 2003 erfolgte Löschung der Marke geklagt, war aber in niedrigeren Instanzen gescheitert. Laut BGH ist der Begriff "Post" gleichermaßen für den ehemaligen Staatsbetrieb als auch für die Dienstleistung des Transports von Paketen und Briefen gebräuchlich. Der BGH hat die Entscheidung des Bundespatentgerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen. Das Bundespatentgericht hätte von Amts wegen weitere Ermittlungen anstellen müssen, so der BGH.

Die Deutsche Post AG kann allerdings Wettbewerbern die Verwendung der beschreibenden Angabe "Post" selbst als Bestandteil der Unternehmensbezeichnung auch weiterhin nicht untersagen. So hatte der BGH erst im Juni dieses Jahres zwei Klagen der Deutschen Post AG gegen Wettbewerber abgewiesen, die sich "City Post" und "Die Neue Post" nennen.

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Über den Experten

Oliver Baron
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Experte für Anlagestrategien

Oliver Baron ist Finanzjournalist und seit 2007 als Experte für stock3 tätig. Er beschäftigt sich intensiv mit Anlagestrategien, der Fundamentalanalyse von Unternehmen und Märkten sowie der langfristigen Geldanlage mit Aktien und ETFs. An der Börse fasziniert Oliver Baron besonders das freie Spiel der Marktkräfte, das dazu führt, dass der Markt niemals vollständig vorhersagbar ist. Der Aktienmarkt ermöglicht es jedem, sich am wirtschaftlichen Erfolg der besten Unternehmen der Welt zu beteiligen und so langfristig Vermögen aufzubauen. In seinen Artikeln geht Oliver Baron u. a. der Frage nach, mit welchen Strategien und Produkten Privatanleger ihren Börsenerfolg langfristig maximieren können.

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