BGH hebt Löschung der Marke "Post" auf
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Karlsruhe (BoerseGo.de) - Die Deutsche Post AG darf vorerst auch weiterhin die Bezeichnung "Post" exklusiv vermarkten. Dies entschied der erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH). Die Post hatte gegen die im Jahr 2003 erfolgte Löschung der Marke geklagt, war aber in niedrigeren Instanzen gescheitert. Laut BGH ist der Begriff "Post" gleichermaßen für den ehemaligen Staatsbetrieb als auch für die Dienstleistung des Transports von Paketen und Briefen gebräuchlich. Der BGH hat die Entscheidung des Bundespatentgerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen. Das Bundespatentgericht hätte von Amts wegen weitere Ermittlungen anstellen müssen, so der BGH.
Die Deutsche Post AG kann allerdings Wettbewerbern die Verwendung der beschreibenden Angabe "Post" selbst als Bestandteil der Unternehmensbezeichnung auch weiterhin nicht untersagen. So hatte der BGH erst im Juni dieses Jahres zwei Klagen der Deutschen Post AG gegen Wettbewerber abgewiesen, die sich "City Post" und "Die Neue Post" nennen.
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