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17:12 Uhr, 14.08.2008

BGH bestätigt Kürzung von Stromnetzentgelten

Karlsruhe (BoerseGo.de) - Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am Donnerstag die Kürzung von Entgelten für die Durchleitung von Elektrizität durch fremde Stromnetze im Wesentlichen bestätigt. Die Vattenfall Europe Transmission GmbH wollte sich vor dem BGH gegen die Kürzung von beantragten Entgelten durch die Bundesnetzagentur zur Wehr setzen, scheiterte jedoch. Die Berechnungsmethoden seien der Bundesnetzagentur seien im Wesentlichen rechtmäßig, teilte der BGH am Donnerstag mit.

In den nunmehr rechtskräftig entschiedenen Fällen war es im Rahmen von Genehmigungsverfahren zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Regulierungsbehörden und den Netzbetreibern darüber gekommen, wie einzelne Vorschriften aus der Stromnetzentgeltverordnung bei der Entgeltbildung auszulegen sind. Die Bundesnetzagentur hatte unter anderem der Vattenfall Europe Transmission GmbH beantragte Entgelte gekürzt.

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Über den Experten

Oliver Baron
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Experte für Anlagestrategien

Oliver Baron ist Finanzjournalist und seit 2007 als Experte für stock3 tätig. Er beschäftigt sich intensiv mit Anlagestrategien, der Fundamentalanalyse von Unternehmen und Märkten sowie der langfristigen Geldanlage mit Aktien und ETFs. An der Börse fasziniert Oliver Baron besonders das freie Spiel der Marktkräfte, das dazu führt, dass der Markt niemals vollständig vorhersagbar ist. Der Aktienmarkt ermöglicht es jedem, sich am wirtschaftlichen Erfolg der besten Unternehmen der Welt zu beteiligen und so langfristig Vermögen aufzubauen. In seinen Artikeln geht Oliver Baron u. a. der Frage nach, mit welchen Strategien und Produkten Privatanleger ihren Börsenerfolg langfristig maximieren können.

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