BGH bestätigt Kürzung von Stromnetzentgelten
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Karlsruhe (BoerseGo.de) - Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am Donnerstag die Kürzung von Entgelten für die Durchleitung von Elektrizität durch fremde Stromnetze im Wesentlichen bestätigt. Die Vattenfall Europe Transmission GmbH wollte sich vor dem BGH gegen die Kürzung von beantragten Entgelten durch die Bundesnetzagentur zur Wehr setzen, scheiterte jedoch. Die Berechnungsmethoden seien der Bundesnetzagentur seien im Wesentlichen rechtmäßig, teilte der BGH am Donnerstag mit.
In den nunmehr rechtskräftig entschiedenen Fällen war es im Rahmen von Genehmigungsverfahren zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Regulierungsbehörden und den Netzbetreibern darüber gekommen, wie einzelne Vorschriften aus der Stromnetzentgeltverordnung bei der Entgeltbildung auszulegen sind. Die Bundesnetzagentur hatte unter anderem der Vattenfall Europe Transmission GmbH beantragte Entgelte gekürzt.
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