Berlin: Schweizer Deckel wird überwiegend positiv aufgenommen
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
Bern/ Berlin (BoerseGo.de) - Der Erfolg der Schweizer Volksinitiative zur Begrenzung von Managergehältern ist in Deutschland überwiegend begrüßt worden. Der Vize-Vorsitzende der Unions-Fraktion, Michael Fuchs (CDU) nannte den Volksentscheid in der Schweiz richtungsweisend. „Es ist besser, wenn die Aktionäre entscheiden, als wenn sich der Staat einmischt“, sagte Fuchs gegenüber der „Berliner Zeitung“. Die Aktionäre seien Miteigentümer ihres Unternehmens und hätten daher kein Interesse daran, ihm zu schaden. Es handele sich um ein marktwirtschaftliches Modell. Dies könnte man auch so im deutschen Aktienrecht verankern.
SPD-Vize-Fraktionschef Joachim Poß betonte zugleich, das Ergebnis zeige, dass sich das Klima gewandelt habe. Die SPD sei aber weiter dafür, die Vergütung von Vorständen und die steuerliche Absetzbarkeit von deren Gehältern gesetzlich zu regeln, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Man habe sich bewusst entschieden, statt der Aktionäre die Aufsichtsräte stärker in die Pflicht zu nehmen. „Viele Aktionäre sind renditegetrieben. Das sind Investoren, Hedgefonds, deren Geschäftsmodell von den perversen Boni bestimmt wird,“ so Poß. Der Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick forderte gegenüber den den Zeitungen der WAZ-Gruppe, auch in Deutschland müsse es stärkere Regeln gegen Gehaltsexzesse geben.
Bei einem Referendum hatten am Sonntag 67,9 Prozent der Schweizer dafür gestimmt, dass Aktionäre börsennotierter Unternehmen in Zukunft über die Bezahlung der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrates entscheiden sollen. Damit sollen Exzesse bei Vergütungen, Bonus-Zahlungen und Abfindungen verhindert werden. Antritts- und Abgangszahlungen werden verboten. Verstöße gegen die Regelungen sollen mit Geldbußen bzw. in schwerwiegenden Fällen mit Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden können. Die Regierung und das Parlament in Bern müssen die Vorschriften nun binnen eines Jahres in Gesetzesform gießen.
Passende Produkte
WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
---|
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.