Augusta - Verlust übersteigt Hälfte des Grundkapitals
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Der Vorstand der Augusta Technologie AG geht nach eigenen Angaben davon aus, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft eingetreten ist. Der Vorstand wird daher entsprechend § 92 (1) AktG unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen.
Die Augusta Technologie AG wird zudem den Gläubigern der 4 % Wandelanleihe von 2000/2005 in Kürze ein öffentliches Angebot zum Umtausch der Wandelanleihe in Aktien der Gesellschaft vorlegen, das den Kern der laufenden Restrukturierung der Finanzierungs- und Eigenkapitalbasis der Gesellschaft bildet.
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