arxes verliert Rechtsstreit gegen Julius Bär
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Die arxes NCC AG hat ihren Rechtsstreit gegen die Julius Bär Kapitalanlage AG in zweiter Instanz verloren. Dies teilte das Unternehmen heute in Köln mit.
Die Julius Bär Kapitalanlage AG war mit Urteil vom 15.10.2003 in erster Instanz zur Rückzahlung von insgesamt 2,5 Millionen Euro Zug um Zug gegen Rückgewähr von 20.676 Anteilen am Fonds Julius Bär Creativ an die arxes NCC AG verurteilt worden. Das Landgericht hatte derzeit die Auffassung vertreten, dass der Tatbestand der Prospekthaftung nach § 20 KAGG vorgelegen habe.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main habe sich dieser Auffassung jedoch nicht angeschlossen. Durch das heutige Urteil sei die ursprüngliche Klage der arxes NCC AG vom 9. Juli 2002 nunmehr abgewiesen. Darüber hinaus habe das OLG Frankfurt am Main entschieden, die Revision nicht zuzulassen. Damit sei der Rechtsstreit endgültig entschieden.
Aus dem Urteil des OLG sei keine Belastung des Ergebnisses der arxes zu erwarten, teilte das Unternehmen mit. Die mit der streitgegenständlichen Investition in den Julius Bär Creativ Fonds verbundenen Verluste seien bereits vollständig abgeschrieben. Für die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits seien ausreichende Rückstellungen gebildet worden.
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