Aktionärsklagen gegen Triplan abgewiesen
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Frankfurt (BoerseGo.de) - Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Anfechtungsklagen einiger Aktionäre gegen Beschlüsse der Triplan-Hauptversammlung vom 5. Juni 2008 endgültig zurückgewiesen und damit eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt im Ergebnis bestätigt, wie Triplan mitteilte. Die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen von sechs Aktionären bezogen sich auf alle von der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse. In dem jetzt entschiedenen Berufungsverfahren wurden nur noch drei Beschlüsse weiterhin angefochten.
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