Nachricht
10:15 Uhr, 23.01.2023

AGROB Immobilien AG: OLG München gibt Freigabeantrag statt

Erwähnte Instrumente

EQS-Media / 23.01.2023 / 10:15 CET/CEST

AGROB Immobilien AG: OLG München gibt Freigabeantrag statt

Die AGROB Immobilien AG („Gesellschaft“) gibt bekannt, dass das Oberlandesgericht München am 19. Januar 2023 durch Beschluss entschieden hat, dass die gegen den Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. August 2022 über die Zustimmung zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der RFR InvestCo 1 GmbH und der Gesellschaft erhobene Klage eines Aktionärs der Eintragung des Vertrags in das Handelsregister nicht entgegensteht.

Die Eintragung des Vertrags im Handelsregister des Amtsgerichts München war bereits am 16. November 2022 erfolgt. Durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist die Eintragung nunmehr bestandskräftig. Damit besteht eine sichere Grundlage für die weitere Umsetzung des Vertrags.

Ismaning, im Januar 2023

AGROB Immobilien AG

Ende der Pressemitteilung


Emittent/Herausgeber: AGROB Immobilien AG
Schlagwort(e): Sonderthemen

23.01.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

AGROB Immobilien AG

Münchener Straße 101

85737 Ismaning

Deutschland

Telefon:

089-99 68 73 - 17

Fax:

089-99 68 73 - 32

E-Mail:

verwaltung@agrob-ag.de

Internet:

www.agrob-ag.de

ISIN:

DE0005019004, DE0005019038

WKN:

501900, 501903

Börsen:

Regulierter Markt in München; Freiverkehr in Frankfurt, Stuttgart

EQS News ID:

1541157

Ende der Mitteilung

EQS-Media


1541157 23.01.2023 CET/CEST

Passende Produkte

WKN Long/Short KO Hebel Laufzeit Bid Ask
Keine Ergebnisse gefunden
Zur Produktsuche