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11:05 Uhr, 06.06.2022

Achiko AG - Veröffentlichung des Geschäftsberichts und des Jahresabschlusses Jahresabschluss 2021 bis zum 10. Juni 2022

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Achiko AG / Schlagwort(e): Sonstiges

Achiko AG - Veröffentlichung des Geschäftsberichts und des Jahresabschlusses Jahresabschluss 2021 bis zum 10. Juni 2022

06.06.2022 / 11:05 CET/CEST

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Achiko AG - Veröffentlichung des Geschäftsberichts und des Jahresabschlusses Jahresabschluss 2021 bis zum 10. Juni 2022

Zurich, 6 Juni 2022: Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KRAchiko AG (SIX: ACHI; OTCQB: ACHKF; ISIN CH0522213468) («Achiko», das «Unternehmen») gibt bekannt, dass Achiko seinen Jahresbericht und seinen Jahresabschluss für das Jahr 2021 spätestens am 10. Juni 2022 veröffentlichen wird. Als ein an der SIX notiertes Unternehmen ist Achiko verpflichtet, seinen Jahresbericht zusammen mit dem Jahresabschluss innerhalb von vier Monaten nach dem Bilanzstichtag zu veröffentlichen. Aufgrund der Covid-19-Pandemie beanspruchte die Neueinstellung von Personal und die Ausbildung unter schwierigen Bedingungen infolge der von mehreren Ländern ergriffenen Massnahmen viel Kapazität des Managements, daher wird die Veröffentlichung des Jahresberichts und des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 im Juni 2022 erfolgen. Achiko hat bei der SIX Exchange Regulation (SER) ein Gesuch um Ausnahmegenehmigung für die Veröffentlichung des Jahresberichts und der Jahresabschluss 2021 eingereicht. Am 28. April 2022 gewährte SER Achiko die beantragte Fristverlängerung. Achiko stellte beim SER einen zweiten Antrag auf Fristverlängerung für die Veröffentlichung des Jahresberichts und des Jahresabschlusses 2021. Am 30. Mai 2022 gewährte die SER Achiko die zweite Verlängerung. Am 3. Juni 2022 gewährte das SER Achiko die dritte Verlängerung. Die Verzögerung ist auf die bereits angekündigten Punkte zurückzuführen, darunter die Kontinuität des Betriebs in der zweiten Hälfte des Haushaltsjahres infolge der Pandemie COVID 19 und der über den Erwartungen liegende manuelle Verwaltungsaufwand, insbesondere in Bezug auf die Dokumentation des Prüfungsabgleichs.

Wie von SER gefordert, druckt Achiko hiermit Absatz 1 der entsprechenden Entscheidung der SER ab:

Dem Freistellungsgesuch der Achiko (Emittentin) vom 30. Mai 2022, mit dem eine dritte Fristverlängerung für die Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2021 und dessen Hinterlegung bei der SIX Exchange Regulation AG bis spätestens 10. Juni 2022 wird unter folgendem Vorbehalt (lit. a) und unter folgenden Bedingungen (lit. b) stattgegeben:

a. Die SIX Exchange Regulation AG behält sich vor, den Handel der Namenaktien der Emittentin auszusetzen, falls der Geschäftsbericht 2021 nicht gemäss den Bestimmungen zur Ad-hoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement [KR] in Verbindung mit der Richtlinie zur Ad-hoc-Publizität [RLAhP])

b. Achiko ist verpflichtet, bis spätestens Montag, 6. Juni 2022, 23.59 Uhr MEZ, eine Bekanntmachung gemäss den Bestimmungen über die Ad-hoc-Publizität (Art. 53 KR in Verbindung mit der RLAhP) über diese Entscheidung zu veröffentlichen. Die Bekanntmachung muss enthalten:

- die unveränderte Wiedergabe des Wortlauts von Ziffer I. dieser Entscheidung an hervorgehobener Stelle;

- die Gründe für das Gesuch der Emittentin um Verlängerung der Frist für die Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2021 und dessen Hinterlegung bei der SIX Exchange Regulation AG.

Der Termin der nächsten Jahreshauptversammlung wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben, sobald die Gesellschaft ihren Jahresbericht und ihren Jahresabschluss für das Jahr 2021 veröffentlicht hat.

ÜBER ACHIKO AG
Achiko AG (SIX: ACHI.SW; OTCQB: ACHKF; www.achiko.com) entwickelt bahnbrechende diagnostische Lösungen, die den Mensch in den Mittelpunkt stellen. Das Hauptprodukt des Unternehmens ist ein schneller, zuverlässiger Covid-19-Test mit einer Begleit-App, die einen benutzerfreundlichen digitalen Gesundheitspass bietet. Der Test und die dazugehörige App wurden Mitte 2021 in Indonesien eingeführt, im Mai 2022 erhielt AptameX die CE-Kennzeichnung der Europäischen Union.

Achiko kreiert und entwickelt Diagnostika auf Aptamer-Basis durch seine Biotechnologie-Abteilung AptameXTM und begleitende Gesundheits-Apps durch seine Abteilung für digitale mobile Gesundheitstechnologie, Teman SehatTM. Die AptameX-DNA-Aptamer-Tests lassen sich chemisch schnell herstellen, sind kostengünstig und haben ein großes Potenzial für die Diagnostik verschiedener Krankheiten. Durch den Einsatz von AptameX und Teman Sehat will Achiko schnelle, genaue und erschwingliche diagnostische Tests für eine Reihe von pathogenen Krankheiten und therapeutischen Indikationen im sich schnell entwickelnden Bereich der Gesundheitsdiagnostik anbieten.

Der Hauptsitz von Achiko befindet sich in Zürich; das Unternehmen verfügt über Büros in Hong Kong, Jakarta, Seoul und Singapur.

Medienkontakte:
ACHIKO AG
Investor Relations
E ir@achiko.com

Schweiz & Global
Marcus Balogh
Farner Consulting Ltd.
E: achiko@farner.ch
T: +41 44 266 67 67

Disclaimer
This communication expressly or implicitly contains certain forward-looking statements concerning Achiko AG and its business. Such statements involve certain known and unknown risks, uncertainties and other factors, which could cause the actual results, financial condition, performance or achievements of Achiko AG to be materially different from any future results, performance or achievements expressed or implied by such forward-looking statements. Achiko AG is providing this communication as of this date and does not undertake to update any forward-looking statements contained herein as a result of new information, future events or otherwise.


Ende der Ad-hoc-Mitteilung

Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

Achiko AG

Tessinerplatz 7

8002 Zurich

Schweiz

E-Mail:

ir@achiko.com

Internet:

https://www.achiko.com/

ISIN:

CH0522213468

Valorennummer:

48788430

Börsen:

SIX Swiss Exchange

EQS News ID:

1368991

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