3U Holding einigt sich mit klagenden Aktionären
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Marburg (BoerseGo.de) - Die 3U Holding AG und die Aktionäre, die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen die in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 15. Januar 2007 gefassten Beschlüsse erhoben haben, haben die Rechtsstreitigkeiten vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main durch Prozessvergleiche beendet.
Auf Grundlage der Vergleiche haben die Gesellschaft und die klagenden Aktionäre die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen einvernehmlich für erledigt erklärt, teilte das Unternehmen am Mittwochabend mit. Darüber hinaus seien die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen zurückgenommen worden. Ferner haben die klagenden Aktionäre die in dem von der Gesellschaft angestrengten Freigabeverfahren gestellten Anträge anerkannt.
Der Vorstand geht davon aus, dass die Beschlüsse betreffend die Ausgliederung und den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag noch in diesem Jahr in das Handelsregister eingetragen werden. Mit der Eintragung der Beschlüsse in das Handelsregister werde die 3U Holding AG ihre Telekommunikationsdienstleistungen rückwirkend zum 1. Oktober 2006 auf die neu gegründete 100%ige Tochtergesellschaft 3U Telecom GmbH ausgliedern. Damit werde ein weiterer wesentlicher Punkt der strategischen Neuausrichtung des Unternehmens als Management- und Beteiligungsholding umgesetzt.
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