Verlustverrechnung - Eine unendliche Geschichte
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz gelangte in einem aktuellen Urteil zu der Auffassung, dass auch die Verlustverrechnungsbeschränkung für Verluste aus Termingeschäften und wertlosen Kapitalanlagen verfassungswidrig ist. Das Thema droht zum Dauerstreit zu werden.