Der Fonds wird passiv verwaltet. Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale und unterliegt den Offenlegungspflichten eines Finanzprodukts gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. Das Anlageziel besteht darin, die Wertentwicklung des MSCI Europe Health Care ESG Screened 20-35 Select Index (der "Index") abzubilden. Der Index basiert auf dem MSCI Europe Health Care Index (der "Mutterindex"), der die Wertentwicklung von Aktien großer und mittelständischer Unternehmen in bestimmten europäischen Industrieländern widerspiegeln soll, die nach dem Global Industry Classification Standard® dem Gesundheitssektor zugeordnet sind. In den Index werden nur Unternehmen aufgenommen, die Bestandteil des Mutterindex sind und bestimmte Auswahlkriterien in den Bereichen Umwelt, Soziales und Corporate Governance (Environmental, Social und Corporate Governance, kurz: ESG) erfüllen. Wertpapiere von Unternehmen, die gegen ESG-Standards verstoßen, sind aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen. Hierzu gehören Unternehmen, die (i) nicht von MSCI ESG Research bewertet sind, (ii) an kontroversen Waffengeschäften beteiligt sind, (iii) bestimmte Obergrenzen für Umsätze aus kontroversen Tätigkeiten (u. a. in den Bereichen Waffen der zivilen Nutzung, konventionelle Waffen und Nuklearwaffen, Tabakprodukte, Abbau von Kraftwerkskohle, unkonventionelle Öl- und Gasförderung, Öl- und Gasförderung in der Arktis und Palmöl) überschreiten, (iv) ein MSCI ESG-Rating von CCC aufweisen und (v) nicht die Prinzipien des UN Global Compact einhalten, einen MSCI-Wert von 0 für Kontroversen oder einen unzureichenden MSCI-Wert für ESG-Kontroversen in Bezug auf bestimmte umstrittene Biodiversitäts- und/oder Umweltthemen aufweisen. Der Index beinhaltet auch eine Regel für die Reduzierung von CO2-Emissionen, bei der für den Fall, dass nach Anwendung der obigen Ausschlusskriterien die Treibhausgas- (THG-)Emissionsintensität des Index im Vergleich zum Mutterindex nicht genügend reduziert wurde, die Bestandteile in absteigender Reihenfolge ihrer THG-Emissionsintensität ausgeschlossen werden, bis ein maßgeblicher Reduktionsschwellenwert erreicht ist.