Kommentar
18:00 Uhr, 05.05.2024

MiCA: Brauchen künftig auch Referrer eine BaFin Lizenz?

In seinem Gastbeitrag widmet sich Fachanwalt Lutz Auffenberg der Frage, ob durch MiCA bald auch Referrer eine BaFin-Lizenz benötigen. BTC-ECHO

Dieser Beitrag erschien zuerst als Blogbeitrag bei FIN LAW.

Die europäische Markets in Crypto Assets Regulation (MiCA) wird in diesem Jahr sukzessive die nationale Regulierung von Kryptodienstleistungen ablösen. Am 30. Dezember 2024 werden die Regeln der EU-Verordnung für alle CASP in Europa gelten. Zwar werden dank verschiedener Übergangsregelungen nicht alle direkt über eine MiCA Lizenz verfügen müssen. Bereits jetzt macht jedoch die Planung der Umstellung auf das neue Regulierungsregime Sinn. Eine im Vergleich zur traditionellen Regulierung im Finanzdienstleistungssektor nach MiCA deutlich weitergehende Kryptodienstleistung ist die Beratung zu Kryptowerten.

Denn nach der in Deutschland aktuell geltenden Regulierung erfasst die Anlageberatung lediglich Beratungsdienstleistungen zu Geschäften in Bezug auf Finanzinstrumente und so auch auf Kryptowerte. Die Beratung zu Kryptowerten unter der MiCA wird jedoch deutlich darüber hinaus gehen und neben der Beratung zu Geschäften in Bezug auf Kryptowerte auch die Beratung zur Nutzung von Kryptodienstleistungen regulieren. Wer somit ab dem 30. Dezember 2024 Kunden personalisierte Empfehlungen zur Inanspruchnahme bestimmter Kryptodienstleistungen erteilt, kann damit selbst als Kryptoberater einer Erlaubnispflicht nach der MiCA unterfallen und für diese Tätigkeit zuvor eine BaFin Lizenz einholen müssen.

Lest auch

Die Uhr tickt So will das Finanzministerium sich auf MiCA vorbereiten

Wann kann die Erlaubnispflicht für Anbieterempfehlungen greifen?

Insbesondere Kryptodienstleister, die im Rahmen der eigenen Leitungserbringung Kryptodienstleistungen dritter Anbieter anpreisen, können im Einzelfall den Tatbestand der Kryptoberatung erfüllen. Denkbar wäre dies beispielsweise in Fällen, in denen eine Kryptohandelsplattform ihren Kunden die Dienstleistungen verschiedener Kryptoverwahrer vorstellt oder ein Anbieter von Kryptotauschdienstleistungen etwa die Inanspruchnahme der Dienste verschiedener Portfolioverwalter für Kryptowerte vorstellt. Um die Erlaubnispflicht in Bezug auf die Kryptoberatung auszulösen, ist aber stets erforderlich, dass dem Kunden personalisierte Empfehlungen erteilt werden.

Es wird daher nicht ausreichen, schlicht mehrere verschiedene Anbieter einer Kryptodienstleistung zu benennen. Erst wenn ein Beratungselement hinzukommt, kann die MiCA Zulassung erforderlich werden. Sofern also Aussagen getroffen werden, die dem Kunden suggerieren, dass ein bestimmter Kryptodienstleister gegenüber anderen besonders geeignet für eben diesen Kunden wäre, kann die Kryptoberatung in der Variante der Anbieterempfehlung vorliegen. Ob die Empfehlung an den Kunden dabei tatsächlich auf ihn zugeschnitten ist, indem etwa sein konkretes Portfolio, seine Investitionspräferenzen sowie sein persönliches Risikoprofil zugrunde gelegt wurden, dürfte allerdings keine Rolle spielen.

Entscheidend dürfte vielmehr sein, wie sich die Empfehlung aus Kundensicht darstellt. Vorsicht sollten Referrer deshalb bei Aussagen walten lassen, die den Kunden glauben lassen sollen, dass die Inanspruchnahme einer bestimmten Kryptodienstleistung perfekt zu ihm passt oder seine konkreten Bedürfnisse trifft.

Was sollten Referrer von Kryptodienstleistern in Zukunft beachten?

Die Erlaubnispflicht nach MiCA für die Kryptoberatung in der Anbieterempfehlungsvariante sollten Referrer in jedem Fall ernst nehmen und ihre gesamte Kundenkommunikation vor ihrem Hintergrund gestalten. In allen werblichen Aussagen, die das Angebot dritter Kryptodienstleister zum Gegenstand haben, sollten Referrer darauf achten, dass beim Kunden unter keinen Umständen der Eindruck erweckt werden kann, dass die Empfehlung des Drittanbieters unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände des Kunden zustande gekommen ist.

Je allgemeiner die werbliche Aussage, desto geringer die Gefahr der versehentlichen Erbringung einer erlaubnispflichtigen Kryptoberatung. Für Influencer, die Empfehlungen über öffentliche Kanäle aussprechen, ist die Gefahr der Erbringung der nach MiCA regulierten Kryptoberatung demgegenüber gering, da sie schon deshalb keine personalisierten Empfehlungen aussprechen können, weil ihnen ihre Zuhörer in der Regel unbekannt sind.

Source: BTC-ECHO

BTC-ECHO

Das könnte Dich auch interessieren

Über den Experten

BTC-Echo
BTC-Echo

BTC-ECHO ist das reichweitenstärkste Online-Medium der deutschsprachigen Krypto-Szene. Seit der Gründung 2014 besteht die Mission darin, mit tagesaktueller Berichterstattung und Analysen umfassend und unabhängig über die relevanten Trends und Entwicklungen im Bereich Kryptowährungen zu informieren und aufzuklären.

Neben Online-Journalismus zählen regelmäßig erscheinende Podcasts und Reports, sowie das Community-orientierte Vergleichsportal BTC-ECHO Reviews und die E-Learning-Plattform BTC-ECHO Academy zu den erfolgreichsten Projekten des Unternehmens.

Mehr Experten