Wirecard AG – Schadensersatz für Anleger
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DGAP-Media / 30.06.2022 / 13:49
Durch den Zusammenbruch der Wirecard AG erlitten tausende Anleger Verluste in Millionenhöhe. Seither wurde viel über Möglichkeiten berichtet, diesen Schaden geltend zu machen. Einzel- oder Gruppenklage? Selbst oder fremd finanzieren? Hier ein Überblick.
Nach dem Crash der Wirecard AG und aller zugehörigen Wertpapiere im Juni 2020 sahen sich Anleger zuerst einer Situation gegenüber, die es so am deutschen Aktienmarkt noch nie gab. Ein DAX-Unternehmen implodiert aufgrund mangelhafter Buchführung und verschwundener Beträge auf ausländischen Konten. Die Investoren verloren bis zu 97 Prozent des angelegten Kapitals innerhalb eines Tages. Für einige mag das nunmal das Risiko eines Aktionärs sein, andere fanden sich ohne ihre Altersvorsorge wieder. Ein Anliegen ist ihnen gemein: Schadensersatz.
Seit damals hat sich einiges getan. Insolvenzverwalter Jaffé arbeitet intensiv daran, so viel Geld wie möglich von den zahlreichen Konten und Gläubigern der Wirecard zusammenzukratzen. Einige Investoren reichten Klagen gegen Wirecard selbst, die BaFin, oder auch EY ein. Entscheidungen gibt es noch kaum, doch lassen sich erste, für geschädigte Anleger positive Entwicklungen beobachten.
Das KapMuG-Verfahren
So hat das Landgericht München am 14. März 2022 entschieden, dass es zu einem sogenannten Kapitalanleger-Musterverfahren (weiter KapMuG) gegen den Wirtschaftsprüfer der Wirecard AG, EY (Ernst & Young GmbH), kommen wird. Hierbei werden Tatsachen- und Rechtsfragen, welche in mindestens zehn Schadensersatzprozessen gleich sind, gebündelt und inhaltlich entschieden.
Diese Entscheidung für ein KapMuG wirkt sich positiv auf Wirecard-Geschädigte aus, welche sich bislang noch nicht dazu entschlossen haben, ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Das Musterverfahren bietet einerseits einen kostengünstigen Weg, rechtskräftig feststellen zu lassen, ob EY vorsätzliches Fehlverhalten im Zusammenhang mit seinen Prüfungen bei Wirecard vorzuwerfen ist, und ob sie hierfür haften. Andererseits kann dadurch auch die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gehemmt werden. Auch wenn diese Verfahrensart noch relativ jung ist, ergingen in anderen Fällen in dem Format bereits überwiegend positive Urteile für geschädigte Investoren.
Die Teilnahme am Verfahren ist, wenn auch günstiger als eine Einzelklage, nicht kostenlos. Es muss ein Anwalt beauftragt, und über die Verfahrensdauer, meist 6-10 Jahre, beschäftigt werden. Auch fallen Teilnahmegebühren an. Das wird teuer. Hat man bereits hohe Beträge im Fall verloren und zahlreiche Abende fassungslos die schleichende Aufklärung des größten Wirtschaftsbetrugs der deutschen Geschichte verfolgt, möchte man sich meist nicht mehr risiko- und kostenreich an einem solchen Verfahren beteiligen. Hierfür gibt es jedoch bereits einige Alternativen, von denen Investoren Gebrauch machen können.
Prozessfinanzierung
Das Modell der Prozessfinanzierung ist im englischsprachigen Raum etabliert und beliebt. In Mitteleuropa steht es noch in den Startschuhen. Trotzdem wählen immer mehr Personen und Unternehmen diese Möglichkeit, Rechtsstreite ohne Risiko und Kosten auszutragen. Das Modell ist einfach. Der Finanzierer bezahlt Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten und erhält dafür im Erfolgsfall einen Anteil am Schadensersatz. Das Risiko liegt voll beim Geldgeber. Wird am Schluss nichts erstritten, muss er trotzdem alle Kosten tragen.
LitFin – Litigation Financiers
LitFin ist einer jener Prozessfinanzierer, der im Fall Wirecard aktiv ist. Es handelt sich hierbei um einen europäischen Litigation Financier, der die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen für eine Vielzahl von Kunden aus fast allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union übernimmt. LitFin finanziert in der Europäischen Union derzeit Rechtsstreitigkeiten mit einem Anspruchswert von mehr als 1,3 Mrd. Euro.
Geschädigten Wirecard Anlegern bietet LitFin die Finanzierung der Teilnahme am Musterverfahren gegen die Ernst & Young GmbH sowie der Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit starker rechtlicher Vertretung durch die renommierte internationale Wirtschaftskanzlei Pinsent Masons. LitFin finanziert bereits die größte Gruppe privater Anleger in dem Fall und ist setzt sich aktiv für die bestmögliche Anspruchsverfolgung ein.
Als von LitFin finanzierter Teilnehmer tragen geschädigte Investoren bei der gesamten Anspruchsverfolgung, d.h. sowohl gerichtlich als auch in Vergleichsverhandlungen, keinerlei Prozesskostenrisiko. LitFin übernimmt alle Kosten, das Fall-Management und somit das gesamte Risiko. Im Erfolgsfall erhält der Finanzierer hierfür lediglich eine prozentuale Erfolgsprovision vom tatsächlich erwirtschafteten Erlös, variierend je nach Verlusthöhe. Aufgrund des kein Schadensersatz – keine Provision Prinzips, ist LitFin somit selbst unmittelbar am Ausgang des Verfahrens beteiligt und strebt die höchstmügliche Entschädigung für Anleger an.
Dieses Angebot kann jeder Wirecard Investor mit Schaden von mindestens EUR 20.000,- in Anspruch nehmen. Die Erfolgsprovision richtet sich hier nach der Schadenshöhe wie folgt:
Schadenshöhe
Erfolgsprovision
ab EUR 20.000,00
bis zu EUR 100.000,00
21 %
ab EUR 100.000,00
bis zu EUR 250.000,00
20 %
über EUR 250.000,00
individuell
Eine unverbindliche Anfrage können Sie auf der Website zum Fall stellen.
Natürlich kann auch eine Einzelklage als weg gewält werden. Diese wird jedoch kostspielig, lang und Kläger sehen sich einem Muli-Milliarden Euro Unternehmen gegenüber. Das gemeinsame Vorgehen gegen den Wirtschaftsprüfer bringt neben dem Vorteil der Risiko- und Kostenfreiheit auch andere positive Aspekte mit sich. Kosten werden eingespart, Wissen wird geteilt und vor allem finden sich Geschädigte in Gruppen in einer wesentlich stärkeren. So hilft Prozessfinanzierung der Rechts- und letztendlich Gerechtigkeitsfindung. Gemeinsam erfolgreich.
Emittent/Herausgeber: LitFin Anlegerklage GmbH
Schlagwort(e): Recht
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
LitFin Anlegerklage GmbH
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