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15:56 Uhr, 30.03.2023

Vorerst keine Streiks mehr in Tarifstreit von Bund und Kommunen

BERLIN (AFP) - Im Tarifstreit des öffentlichen Diensts von Bund und Kommunen wird es bis Mitte April vorerst keine Streiks mehr geben. Aus Gewerkschaftskreisen wurde am Donnerstag in Berlin bestätigt, die Schlichtung sei formell eingeleitet worden. Zuvor waren die Tarifverhandlungen für die 2,4 Millionen Angestellten von Bund und Kommunen gescheitert. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte am Donnerstag angekündigt, die Schlichtung gemeinsam mit der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände einzuleiten. Faeser verhandelt für die Arbeitgeber des Bundes. Nach Angaben der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi gilt die Friedenspflicht während der Schlichtung ab Sonntag. Zuvor seien jedoch keine größeren Warnstreiks mehr geplant, hieß es bei Verdi.

Als Schlichter waren bereits vor dem Auftakt der Tarifrunde von Bund und Kommunen der ehemalige sächsische Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) sowie von Verdi und Beamtenbund der Bremer Verwaltungsrechtler Hans-Henning Lühr benannt worden. Da bei der vorangegangenen Schlichtung der Arbeitgeberschlichter stimmberechtigt war, liegt das Stimmrecht nun in den Händen Lührs. Die Schlichter müssen die Tarifparteien innerhalb von sechs Werktagen zur Schlichtung einladen. Nach dem Start der Schlichtung sind zehn Tage Zeit, gemeinsam mit den Tarifparteien ein Schlichtungsergebnis zu finden. Liegt der Schlichtungsvorschlag vor, treten Bund, Kommunen sowie Verdi und der Beamtenbund zu Wiederaufnahmetarifverhandlungen zusammen.

Die Tarifrunde scheiterte am Donnerstag in dritter Runde. Die Tarifkommissionen von Verdi und Beamtenbund lehnten das Arbeitgeberangebot jeweils ohne Gegenstimmen einstimmig als nicht einigungsfähig ab. Verdi und Beamtenbund fordern 10,5 Prozent, monatlich jedoch mindestens 500 Euro mehr Geld. Das Angebot von Bund und Kommunen belief sich nach Angaben der Arbeitgeber auf insgesamt acht Prozent für eine Laufzeit von 27 Monaten. Es enthielt diesen Angaben zufolge einen monatlichen Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro. Zudem sollte nicht tabellenwirksam ein steuerfreier Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro gezahlt werden.

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DJG/cbr