Verfassungsrichter erlauben im Grundsatz militärische Einsätze im Inland
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Karlsruhe (BoerseGo.de) - Das Bundesverfassungsgericht relativiert das Verbot des Einsatzes militärischer Mittel im Inland. Die Richter haben in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschieden, dass die Bundeswehr künftig auch im Inland eingesetzt werden kann. „Unter strengen Auflagen seien militärische Mittel zur Abwehr von Gefahren zulässig“, urteilte das gemeinsame Plenum des Gerichts. Es müssten sich aber um „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“ handeln. Insbesondere sei ein Einsatz nicht wegen Gefahren erlaubt, „die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen“. Der Einsatz der Streitkräfte wie auch der Einsatz spezifisch militärischer Abwehrmittel sei zudem stets nur als letztes Mittel zulässig.
2006 hatte der Erste Senat des Verfassungsgerichts einen Einsatz der Streitkräfte im Inland „mit spezifisch militärischen Waffen“ noch strikt ausgeschlossen. Es ist erst die fünfte Plenarentscheidung des Verfassungsgerichts überhaupt.
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