Tipp24 muss Geschäft in Sachsen-Anhalt einstellen
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Der Lottoanbieter Tipp24 AG muss sein Geschäft in Sachsen-Anhalt einstellen. Mit einer am Dienstag zugegangenen Verfügung hat das Land Sachsen-Anhalt der Tipp24 AG die weitere Ausübung der Geschäftstätigkeit untersagt. Dies betrifft nach dem Wortlaut der Verfügung sowohl die Vermittlung der Beteiligung an Glücksspielen in Sachsen-Anhalt sowie die Werbung für in Sachsen-Anhalt illegale Glücksspiele, die in Sachsen-Anhalt aufgerufen werden können. Die Untersagung gilt ab sofort.
Die Tipp24 AG prüft derzeit die sachlichen und rechtlichen Konsequenzen der Untersagung sowie die ihr hiergegen zur Verfügung stehenden Rechtsmittel. Sollte der Tipp24 AG die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit in Sachsen-Anhalt dauerhaft unmöglich werden, würde sich daraus auf der Grundlage des derzeitigen Geschäftsvolumens eine Reduzierung der Umsatzerlöse um einen mittleren sechsstelligen Euro-Betrag pro Jahr und eine EBIT-Minderung in vergleichbarer Höhe ergeben.
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