T-Online Aktionäre fordern weiterhin höhere Abfindung
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Frankfurt (BoerseGo.de) – Der Streit um die Abfindung der ehemaligen T-Online Aktionäre geht in die nächste Runde. Gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt, wonach eine zusätzliche Kompensation der Aktionäre in Höhe von 1,15 Euro gezahlt werden solle, legten beide Seiten Beschwerde ein. Die Aktionäre, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Dreier&Riedel, sehen die Abfindung als zu niedrig, die Telekom die Abfindung als zu hoch angesetzt an. Einig ist man sich also nur in der Ablehnung des Urteils.
Bereits im Oktober 2004 gab die Deutsche Telekom ein freiwilliges Angebot zur Übernahme aller Aktien von T-Online ab, mit der Absicht beide Unternehmen anschließend zu verschmelzen. Das Unternehmen unterbreitete den freien Aktionären ein Angebot von 8,99 Euro pro Aktie in bar, wodurch keine nennenswerte Prämie auf den Börsenkurs gezahlt wurde. Alternativ dazu wurden 0,52 Aktien der Deutschen Telekom als Kompensation angeboten, was zu damaligen Kursen nach Angaben der Rechtsanwaltskanzlei Dreier&Riedel einem Wert von ca. 8,22 Euro entsprochen hätte.
Eine unzufriedene Minderheit der Aktionäre leitete im Jahr 2006 ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses ein. Eine gutachterliche Ertragswertprüfung im Rahmen des Verschmelzungsprozesses ergab einen theoretischen Wert von 14,70 Euro pro T-Online Aktie. Zum damaligen Zeitpunkt schlug das Landgericht Frankfurt einen Vergleich vor, der den Klägern eine Nachbesserung von 5,25 Euro plus Zinsen gesichert hätte. Der Vergleich wurde von Seiten der Deutschen Telekom abgelehnt, er hätte zu Kosten von ca. 600 Mio. Euro geführt.
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