Phoenix Kapitaldienst - Zustimmung zum Insolvenzplan
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Die Voraussetzungen für eine vergleichsweise rasche Entschädigung der über 30.000 geschädigten Kapitalanleger der insolventen Phoenix Kapitaldienst sind geschaffen: In der heutigen Sitzung auf Einladung des Gläubigerausschusses, in der einige Rechtsanwälte der geschädigten Kapitalanleger präsent waren, stimmten Insolvenzverwalter, Gläubigerausschuss und Anlegeranwälte grundsätzlich der Durchführung eines Insolvenzplans zu.
"Wir haben uns bereits Ende November zuversichtlich über den für die geschädigten Anleger vorteilhaften Weg eines Insolvenzplans gezeigt. Wir haben diesen Weg vor allem über die von der ARGE PHOENIX in den Gläubigerausschuss entsandten Mitglieder konstruktiv begleitet. Deshalb freuen wir uns über die heutige grundsätzliche Zustimmung" erklärt Rechtsanwalt Klaus Nieding.
Durch einen Insolvenzplan könne im vorliegenden Fall Phoenix ein Rechtsstreit von möglicherweise bis zu zehn Jahren vermieden werden, in dem die Ansprüche der Beteiligten - vermutlich durch alle Instanzen - ansonsten gerichtlich geklärt werden müssten, hieß es. Derzeit befänden sich rund 230 Millionen Euro in der Masse. Der Insolvenzplan soll Ende Juli 2006 vorgelegt und bis Ende August durch das Insolvenzgericht geprüft werden. Die rechtsverbindliche Verabschiedung des Plans sei für November 2006 vorgesehen. Erste Auszahlungen an Phoenix-Geschädigte seien damit bereits zum Jahreswechsel 2006/2007 möglich.
Nach Erkenntnissen der ARGE PHOENIX haben es bis dato rund 2.000 Anleger versäumt, ihre Forderungen gegenüber der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen (EdW) anzumelden. Die EdW hat ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, die ihr nach dem Gesetz obliegenden Zahlungspflichten zu erfüllen. Die EdW selbst geht vom Ablauf der Anmeldefrist ab dem 1.4.2006 aus, so dass für die Geschädigten höchste Eile geboten ist.
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