Neue Heizungsförderung - Antragstellung nun für alle möglich
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BERLIN (Dow Jones) - Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung ist nun für alle möglich. Ab dem heutigen Tag kann die noch letzte offene Antragstellergruppe zum Zuge kommen, wie das Wirtschaftsministerium erklärt. Unternehmen, Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) können bei Maßnahmen am Sondereigentum die Heizungsförderung bei der KfW beantragen.
Beim Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage oder beim Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz sind Investitionszuschüsse von der KfW erhältlich, für Wohn- wie auch Nichtwohngebäude. Die dritte Antragstellergruppe kann die Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten nutzen, plus 5 Prozent Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen (also insgesamt bis zu 35 Prozent Förderung) oder einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro für besonders effiziente Biomasse-Heizungen. Bereits seit dem 27. Februar sind für selbstnutzende Eigentümer zusätzlich ein Klimageschwindigkeits- und ein Einkommens-Bonus und damit insgesamt bis zu 70 Prozent Zuschuss erhältlich.
Seit Förderstart Ende Februar wurden bis Ende vergangener Woche rund 93.000 Zuschusszusagen erteilt, wie das Ministerium erklärte.
Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com
DJG/aat/cbr
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