Netzagentur will ab 2025 fairere Kostenverteilung zur Ökostrom-Integration
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Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones) - Die Verteilung der Netzentgelte wird zum 1. Januar 2025 neu geregelt und soll Regionen mit besonders viel erneuerbarer Stromerzeugung entlasten. Die Festlegung zur Verteilung der Mehrkosten, die in Verteilernetzen mit besonders viel erneuerbarer Stromerzeugung entstehen, soll zu einer gerechteren Verteilung der Kosten zur Integration von Ökostrom beitragen, wie die Bundesnetzagentur erklärte. Die Kosten sollen gleichmäßig auf alle Stromverbraucher über einen Aufschlag verteilt werden. Es wird damit gerechnet, dass Regionen in Nord- und Nordostdeutschland besonders von den Entlastungen profitieren, wie etwa Brandenburg und Schleswig-Holstein.
Die Entlastungsbeträge über einen Aufschlag für besondere Netznutzung sollen am 25. Oktober durch die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlicht werden. Deutschland muss angesichts des Ausbaus der erneuerbaren Energien mit dem Ziel von 80 Prozent aus Erneuerbaren bis 2030 und Klimaneutralität bis 2045 seine Netz deutlich ausbauen. Nach Schätzungen kostet der Netzausbau bis 2045 rund 450 Milliarden Euro.
"Wir schaffen faire Netzentgelte für die Menschen und Unternehmen, die in Regionen mit einem starken Ausbau der Erneuerbaren leben und wirtschaften. Die Energiewende ist eine Gemeinschaftsaufgabe, und Investitionen in die Netze kommen allen zugute", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Aktuell entstehen Netzbetreibern in Regionen mit viel erneuerbarer Stromerzeugung besonders hohe Kosten, die diese über Netzentgelte an Stromkunden weiterreichen. Sie sollen nun entlastet werden, indem die Mehrkosten durch den Ausbau bundesweit und nicht wie aktuell regional verteilt werden. So betragen in einigen Netzgebieten die Netzentgelte bis zu rund 15 Cent pro Kilowattstunde, während es Regionen gibt, in denen diese unter 5 Cent betragen.
Konkret ist ein Rahmen vorgesehen, mit dem Netzbetreiber mit besonders hohen Kosten durch den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung identifiziert werden, um alle Stromverbraucher fairer an diesen Mehrkosten zu beteiligen. Erste Vorschläge vom Dezember 2023 wurden laut Bundesnetzagentur nach Konsultationen weiterentwickelt. So seien etwa Anforderungen an Daten präzisiert und Besonderheiten beim Netzbetrieb mit aufgenommen worden.
Die Bundesnetzagentur sieht nun ein gestuftes Modell vor. Im ersten Schritt soll demnach ermittelt werden, ob ein Netzbetreiber von einer besonderen Kostenbelastung aus dem Ausbau der Erneuerbaren betroffen ist. Hierzu will die Bundesnetzagentur eine Kennzahl festlegen, die die ans Netz angeschlossene erneuerbare Erzeugungsleistung ins Verhältnis zur Verbrauchlast im Netzgebiet setzt. Die entlasteten Netzbetreiber erhalten einen finanziellen Ausgleich für die Mehrbelastung.
Abschätzungen zum Ausgleich der Mehrkosten, dem sogenannten Wälzungsvolumen, und zu den konkreten Entlastungen bei einzelnen Netzbetreibern sind der Behörde zufolge ab Mitte Oktober möglich. Die Bundesnetzagentur werde diese Zahlen veröffentlichen.
Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com
DJG/aat/uxd
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