Mehr Transparenz für Offene Immobilienfonds
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Die im BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. zusammengeschlossenen Grundstücks-Investmentgesellschaften setzen planmäßig seit 1. April den freiwilligen Teil des bereits im Januar 2006 vorgestellten Maßnahmenpakets für Offene Immobilienfonds um. Dazu gehört insbesondere die Kündigungsfrist für Neuanlagen ab einer Million Euro, teilte der BVI am Donnerstag mit.
Demnach wird ab sofort bei Neuanlagen über eine Million Euro in Immobilien-Publikumsfonds eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten vereinbart. "Mit dieser Maßnahme können die Offenen Immobilienfonds ihre Liquidität noch besser steuern, da dann größere Beträge nur mit entsprechendem Anlagehorizont angelegt werden", sagt BVI-Immobilienausschuss- Vorsitzende Bärbel Schomberg. Die Kündigungsfrist gilt nicht für solche Offenen Immobilienfonds, die speziell für institutionelle Investoren und andere Großanleger angeboten werden.
Zusätzlich zu der bereits bekannt gegebenen Veröffentlichung der Einzel-Verkehrswerte sollen künftig auch die Mieteinnahmen je Objekt in den Jahresberichten der Offenen Immobilienfonds publiziert werden. Damit sind die im Rahmen der Selbstverpflichtung geltenden Maßnahmen zur Transparenz um eine weitere wichtige Informationsangabe ergänzt worden.
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