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14:41 Uhr, 05.06.2023

Lindner: Zukunftsfinanzierungsgesetz hoffentlich noch vor Sommerpause

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones) - Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat angekündigt, das von ihm geplante Zukunftsfinanzierungsgesetz zur Verbesserung der Bedingungen für Venture Capital möglichst noch vor der parlamentarischen Sommerpause auf den Weg in den Bundestag bringen zu wollen. "Die Rahmenbedingungen für Venture Capital in Deutschland müssen verbessert werden", sagte Lindner auf der Digitalkonferenz Republica in einem Gespräch mit Konferenz-Mitgründer Andreas Gebhard. Deshalb sei gerade ein Zukunftsfinanzierungsgesetz in der Erarbeitung. "Hoffentlich geht das noch vor der Sommerpause an den Bundestag", sagte Lindner.

"Das Gros der Ideen muss aus dem privaten Sektor selbst finanziert werden", betonte der Finanzminister mit Blick auf nötige Zukunftsinvestitionen. "Es muss aus dem privaten Sektor kommen, aber natürlich müssen die Rahmenbedingungen für Venture Capital in Deutschland verbessert werden. Die sind nicht so, wie sie sein sollten." Das kommende Gesetz umfasse viele Bestandteile, um den Standort für Beteiligungskapital zu verbessern - unter anderem, dass das Management von Fondsgesellschaften in Deutschland bei der Umsatzsteuer so behandelt werde wie sonst in Europa.

Im Referentenentwurf für das Gesetz sind unter anderem eine Absenkung des Mindestkapitals für einen Börsengang von 1,25 Millionen Euro auf 1 Million Euro, die Erleichterung von Anlagen von institutionellen Investoren bei Start-ups und eine Erleichterung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung geplant. "Die Möglichkeit, über den Kapitalmarkt Eigenkapital beschaffen zu können, ist Kernfunktion und wichtiger Anreiz für den Gang von Unternehmen an die Börse", heißt es darin.

Wachstumsunternehmen und Start-ups soll hierbei eine flexiblere Gestaltung ermöglicht werden, indem die Ausstattung von Namensaktien mit Mehrstimmrechten in der Satzung ermöglicht wird. Zudem sollen Kapitalerhöhungen unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert und deren Durchführung beschleunigt werden. Lindner verwies auch auf weitere Initiativen der Regierung zum Unternehmensrecht. So bekomme das Kartellrecht durch ein Wettbewerbsstärkungsgesetz "Zähne", das die Voraussetzungen für eine Entflechtung von Unternehmen schaffe. Das sei "vollkommen neu in Deutschland".

Rufen nach einer Abschaffung der Steuerbefreiung bei Unternehmensübertragungen erteilte der Bundesfinanzminister hingegen eine deutliche Absage. "Das halte ich für keinen guten Rat, um es ganz klar zu sagen", erklärte Lindner. Dann fehlte dem Unternehmen Kapital, das es investieren könne, und eine solche Substanzbesteuerung gäbe es dann nur für inhabergeführte mittelständische Unternehmen, nicht aber große Kapitalgesellschaften, bemängelte er. "Eine Steuer auf Mittelstand, Handwerksbetriebe, Unternehmen, die hier loyal sind zum Standort, die nicht börsennotiert sind, die werde ich nicht einführen", stellte Lindner klar. Für eine Vermögenssteuer "gilt dasselbe", betonte er.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

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