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14:06 Uhr, 21.02.2022

Leipold Rechtsanwaltskanzlei: Erster Erfolg in Sachen Wirecard gegen Herrn Dr. Braun

DGAP-Media / 21.02.2022 / 14:06

Die Leipold Rechtsanwaltskanzlei die ca. 500 Arreste gegen Herrn Dr. Braun (ehemaliger CEO Wirecard AG) und seine MB Beteiligungsgesellschaft mbH erfolgreich erwirkt hat und zahlreiche Vermögenswerte sichern konnte, hat nun das erste Hauptsacheverfahren gegen Herrn Dr. Braun vor dem LG München I gewonnen.

In der Folge kann der betroffene Mandant nunmehr die Sicherheiten aus dem Arrest verwerten und bekommt daher seinen gesamten Schaden in Höhe von ca. 250.000,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % über Basis ersetzt.

Damit hat die Rechtsanwaltskanzlei Leipold mit Sitz in Hamburg und Bayern nur 1,5 Jahre nach dem Untergang der Wirecard AG erfolgreich für einen ersten Anleger den Schadensersatzanspruch durchgesetzt.

Hintergrund war der größte Finanzskandal im DAX 30 im Jahr 2020. Das Unternehmen musste damals aufgrund einem Fehlbetrag in der Bilanz von ca. 1.9 Mrd Euro Insolvenz anmelden. Diese Insolvenz war einmalig im deutschen DAX 30. Die weltweit tausenden Anleger hatten damals alle innerhalb von Minuten einen Totalverlust ihrer Anlegergelder zu verbuchen.

Zahlreiche Rechtsstreitigkeiten gegen die Wirtschaftsprüfer E & Y, ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss und eine Reihe von Strafanzeigen waren die Folge. Herr Dr. Braun sitzt seit Sommer 2020 in Untersuchungshaft. Mit einer Anklage wird in diesem Frühjahr gerechnet.

Betroffene Anleger können über den Weg des Arrestes und anschließenden Hauptsacheverfahren, versuchen ihre Schäden zurück zu bekommen. Die Kosten der Arrestverfahren werden bisher durch die Versicherung von Herrn Dr. Braun zurück erstattet.

Gerne prüft die Rechtsanwaltskanzlei Leipold unverbindlich die Unterlagen von geschädigten Wirecard Aktionären.

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Emittent/Herausgeber: Leipold Rechtsanwaltskanzlei
Schlagwort(e): Recht

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