Klage: EZB hat Anleger abgezockt
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Der Schuldenschnitt Griechenlands im Jahr 2012, bei dem private Gläubiger auf 53,5 Prozent ihrer Forderungen gegenüber dem hochverschuldeten Land verzichteten, hat ein gerichtliches Nachspiel für die Europäische Zentralbank (EZB). Besitzer von griechischen Staatsanleihen haben die EZB nun vor dem Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg verklagt, weil die EZB für sich selbst einen bevorzugten Gläubigerstatus gegenüber Griechenland durchsetzte und damit effektiv von einer Beteiligung am Schuldenschnitt befreit wurde. Dies erreichte die EZB, indem sie die von ihr gehaltenen griechischen Staatsanleihen noch vor dem Schuldenschnitt in gleichwertige griechische Staatsanleihen umtauschte, die aber in den nachfolgenden Schuldenschnitt nicht miteinbezogen wurden.
Strittig ist nun, ob das Vorgehen der EZB gegenüber rechtlich zulässig war oder nicht. Tatsächlich wurden die privaten Anleihegläubiger Griechenlands durch die Andersbehandlung effektiv schlechter gestellt, weil der Schuldenschnitt nur von ihnen, nicht aber von der EZB getragen werden musste. Die Verluste in Höhe von rund 100 Milliarden Euro trafen nur die privaten Gläubiger. Allerdings ist trotzdem strittig, ob das Vorgehen der EZB auch rechtlich unzulässig war. Denn Schuldenrestrukturierungen von Staaten sind nirgendwo gesetzlich geregelt, und der Tausch der von der EZB gehaltenen Anleihen in andere Papiere hatte keine direkten Folgen für die anderen Gläubiger, sondern nur indirekte.
Die EZB habe die Tatsache, dass sie selbst plötzlich einen bessere Gläubigerstatus hatte, allerdings zunächst geheim gehalten und damit die anderen Griechenland-Investoren hinters Licht geführt, argumentieren nun 210 italienische Privatanleger, die von der EZB einen Schadenersatz für die von ihnen erlittenen Verluste in Höhe von mehr als 12,5 Millionen Euro fordern. Die EZB habe durch den Kauf von griechischen Staatsanleihen Sicherheit der Papiere signalisiert, im Geheimen dann aber die Papiere umgetauscht und damit eine Beteiligung am Schuldenschnitt verhindert.
Die EZB bestreitet allerdings, dass ihr Vorgehen geheim oder unrechtmäßig war. Nach Einschätzung der EZB wäre sogar jedes andere Vorgehen illegal gewesen, da sie sich dann am Schuldenschnitt für Griechenland hätte beteiligen müssen. Dies wäre aber eine Form der Staatsfinanzierung gewesen, und die Staatsfinanzierung ist der EZB explizit verboten.
Eine erste Schadenersatzklage der Investoren im Zusammenhang mit dem griechischen Schuldenschnitt wurde bereits vom europäischen Gerichtshof zurückgewiesen, die Erfolgsaussichten der aktuellen Klage dürften ebenfalls eher gering sein.
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Vor Gericht stellen diese Herren, allen voran diesen Draghi! Und verurteilen, wenn es sein muss lebenslänglich wegsperren. Nur das hilft!
wo kein Kläger da kein Richter. EZB sowie die Politik machen in der Schuldenkrise was sie wollen. Gesetze sind dafür da gebrochen zu werden.
Ganz schön dreist. Sich auf der einen Seite auf das Verbot der Staatsfinanzierung zu berufen und gleichzeitig ab März den Anleihenmarkt überkaufen zu wollen-aber die EZB Willkür muß man ja nicht verstehen-man hat sich ihr seit ESM gefälligst zu fügen.