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11:58 Uhr, 04.12.2012

Griechenland-Anleihen: DSW warnt vor Rückkaufangebot

Privatanleger mit griechischen Staatsanleihen in ihrem Depot sollten sich nicht am Rückkaufprogramm des griechischen Staates beteiligen. Diese Empfehlung hat die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) ausgesprochen.

Rückkauf erfolgt über "holländische Auktion"

Die griechische Regierung will bis Ende der Woche einen Teil der Staatsschulden zu 30,2 bis 40,1 Prozent des Nennwertes zurückerwerben. Der Rückkauf wird im Rahmen einer sogenannten "holländischen Auktion" stattfinden, wie die DSW erläutert. Bei diesem Verfahren geben alle Verkaufswilligen einen Mindestpreis an, zu dem sie noch bereit sind, zu verkaufen. Anschließend wird aus allen Angeboten der Durchschnitt gebildet. Zum Zug kommen dann nur Anleger, die genau diesen Wert oder weniger verlangt haben. Wer zu viel gefordert hat, geht leer aus und kann seine Papiere nicht an den griechischen Staat zurückverkaufen. Anleger, die Anleihen an den griechischen Staat zurückverkaufen, werden aber nicht in bar bezahlt, sondern erhalten EFSF-Papiere mit einer Laufzeit von sechs Monaten.

Verkauf über Börse vorteilhafter

Die DSW rät von einer Beteiligung an dem Rückkaufangebot ab. "Wer aussteigen will, sollte dies über die Börse tun", sagte DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler am Dienstag. "Grundsätzlich sollte man aber ohnehin nur dann verkaufen, wenn aktueller Finanzbedarf besteht und man mit den steuerlichen Folgen leben kann. Denn eins ist klar: Wer aussteigt, egal auf welchem Weg, gibt möglicherweise die Klageberechtigung aus der Hand."

Annahme gefährdet Klageberechtigung

Hintergrund ist der Schuldenschnitt Griechenlands. Die alten griechischen Staatsanleihen wurden gegen neue mit geringerem Nennwert getauscht – auch dann, wenn der einzelne Privatanleger das nicht wollte. Die DSW will mit Klagen gegen diese Enteignung der Anleger durch die griechische Regierung vorgehen, wie sie im Juli 2012 mitteilte. Als Instrument hierfür wurde die "Arbeitsgemeinschaft Griechenland Anleihen" (AGA) ins Leben gerufen. Wer die Papiere aber jetzt verkauft, die ihm gegen seinen Willen eingebucht wurden, handelt als Eigentümer und akzeptiert damit die Eigentümerposition, erläutert die DSW den juristischen Hintergrund. "Es gibt Juristen, die darin eine nachträgliche Zustimmung in den Zwangsumtausch sehen. Und wer zugestimmt hat, der hat keine Klageberechtigung mehr", sagt DSW-Hauptgeschäftsführer Tüngler.

Steuerliche Nachteile

Ein Verkauf der Griechenland-Anleihen könnte aber laut DSW auch steuerliche Nachteile haben. Zumindest die durch Zwangsumtausch bezogenen Papiere würden als sogenannte Finanzinnovationen eingestuft. "Im günstigen Fall wird dabei die Differenz zwischen Verkaufserlös und Einstandspreis versteuert. Im ungünstigen Fall - wenn kein Einstandskurs eingebucht wurde – wird der gesamte Verkaufserlös steuerwirksam“, warnt die DSW.

Oliver Baron

Link: Presseerklärung der griechischen Schuldenagentur zum Rückkaufprogramm (engl.)

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Über den Experten

Oliver Baron
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Experte für Anlagestrategien

Oliver Baron ist Finanzjournalist und seit 2007 als Experte für stock3 tätig. Er beschäftigt sich intensiv mit Anlagestrategien, der Fundamentalanalyse von Unternehmen und Märkten sowie der langfristigen Geldanlage mit Aktien und ETFs. An der Börse fasziniert Oliver Baron besonders das freie Spiel der Marktkräfte, das dazu führt, dass der Markt niemals vollständig vorhersagbar ist. Der Aktienmarkt ermöglicht es jedem, sich am wirtschaftlichen Erfolg der besten Unternehmen der Welt zu beteiligen und so langfristig Vermögen aufzubauen. In seinen Artikeln geht Oliver Baron u. a. der Frage nach, mit welchen Strategien und Produkten Privatanleger ihren Börsenerfolg langfristig maximieren können.

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