Griechenland-Anleihen: DSW warnt vor Rückkaufangebot
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Privatanleger mit griechischen Staatsanleihen in ihrem Depot sollten sich nicht am Rückkaufprogramm des griechischen Staates beteiligen. Diese Empfehlung hat die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) ausgesprochen.
Rückkauf erfolgt über "holländische Auktion"
Die griechische Regierung will bis Ende der Woche einen Teil der Staatsschulden zu 30,2 bis 40,1 Prozent des Nennwertes zurückerwerben. Der Rückkauf wird im Rahmen einer sogenannten "holländischen Auktion" stattfinden, wie die DSW erläutert. Bei diesem Verfahren geben alle Verkaufswilligen einen Mindestpreis an, zu dem sie noch bereit sind, zu verkaufen. Anschließend wird aus allen Angeboten der Durchschnitt gebildet. Zum Zug kommen dann nur Anleger, die genau diesen Wert oder weniger verlangt haben. Wer zu viel gefordert hat, geht leer aus und kann seine Papiere nicht an den griechischen Staat zurückverkaufen. Anleger, die Anleihen an den griechischen Staat zurückverkaufen, werden aber nicht in bar bezahlt, sondern erhalten EFSF-Papiere mit einer Laufzeit von sechs Monaten.
Verkauf über Börse vorteilhafter
Die DSW rät von einer Beteiligung an dem Rückkaufangebot ab. "Wer aussteigen will, sollte dies über die Börse tun", sagte DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler am Dienstag. "Grundsätzlich sollte man aber ohnehin nur dann verkaufen, wenn aktueller Finanzbedarf besteht und man mit den steuerlichen Folgen leben kann. Denn eins ist klar: Wer aussteigt, egal auf welchem Weg, gibt möglicherweise die Klageberechtigung aus der Hand."
Annahme gefährdet Klageberechtigung
Hintergrund ist der Schuldenschnitt Griechenlands. Die alten griechischen Staatsanleihen wurden gegen neue mit geringerem Nennwert getauscht – auch dann, wenn der einzelne Privatanleger das nicht wollte. Die DSW will mit Klagen gegen diese Enteignung der Anleger durch die griechische Regierung vorgehen, wie sie im Juli 2012 mitteilte. Als Instrument hierfür wurde die "Arbeitsgemeinschaft Griechenland Anleihen" (AGA) ins Leben gerufen. Wer die Papiere aber jetzt verkauft, die ihm gegen seinen Willen eingebucht wurden, handelt als Eigentümer und akzeptiert damit die Eigentümerposition, erläutert die DSW den juristischen Hintergrund. "Es gibt Juristen, die darin eine nachträgliche Zustimmung in den Zwangsumtausch sehen. Und wer zugestimmt hat, der hat keine Klageberechtigung mehr", sagt DSW-Hauptgeschäftsführer Tüngler.
Steuerliche Nachteile
Ein Verkauf der Griechenland-Anleihen könnte aber laut DSW auch steuerliche Nachteile haben. Zumindest die durch Zwangsumtausch bezogenen Papiere würden als sogenannte Finanzinnovationen eingestuft. "Im günstigen Fall wird dabei die Differenz zwischen Verkaufserlös und Einstandspreis versteuert. Im ungünstigen Fall - wenn kein Einstandskurs eingebucht wurde – wird der gesamte Verkaufserlös steuerwirksam“, warnt die DSW.
Oliver Baron
Link: Presseerklärung der griechischen Schuldenagentur zum Rückkaufprogramm (engl.)
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