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11:32 Uhr, 03.09.2024

GDV: Wirtschaftstäter kommen oft aus dem eigenen Unternehmen

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones) - Jeder zweite Fall von Betrug und Veruntreuung in deutschen Unternehmen ist auf das kriminelle Verhalten der eigenen Mitarbeiter zurückzuführen. Das geht aus Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor, der rund 4.400 Schadensfälle aus der Vertrauensschadenversicherung ausgewertet hat. Demnach richten kriminelle Angestellte sogar höhere Schäden an als externe Täter: "Im Schnitt bringen kriminelle Mitarbeiter ihre Arbeitgeber um rund 125.000 Euro, bevor sie auffliegen", sagte die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach. Externe Kriminelle kämen im Schnitt auf 80.000 Euro.

"Die eigenen Mitarbeiter genießen einen Vertrauensvorschuss und kennen die Sicherheitslücken im Unternehmen genau. Deswegen bleiben sie in der Regel länger unentdeckt und können höhere Summen erbeuten", so Käfer-Rohrbach. Bei der anderen Hälfte der Schadensfälle würden Unternehmen Opfer externer Täter. Diese gingen immer raffinierter vor. "Externe Täter nutzen sehr geschickt die Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz, um falsche Identitäten vorzutäuschen", sagte Rüdiger Kirsch, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Vertrauensschadenversicherung im GDV. Bei der sogenannten "Fake-President-Masche", bei der sich Kriminelle als Führungskräfte von Unternehmen ausgeben, kommen nach Beobachtung der Versicherer zunehmend gefälschte Ton- und sogar Videoaufnahmen zum Einsatz.

Nach den Erfahrungen der Versicherer verringerten ein gutes Betriebsklima und eine offene und transparente Kommunikation im Unternehmen das Risiko, Opfer von Kriminellen zu werden. Parallel dazu sollten aber auch effektive und wirksame Kontrollsysteme aufgebaut und sensible Bereiche doppelt abgesichert werden. Dazu gehöre es insbesondere, bei Zahlungen strikt das Vier-Augen-Prinzip zu beachten, einen verbindlichen Verhaltenskodex zu verabschieden, die Mitarbeiter regelmäßig zu schulen, ein Hinweisgeber-System aufzubauen und einen Compliance-Beauftragten zu benennen.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

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