FPD will verfassungsrechtlichen Inflationsschutz
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Berlin (BoerseGo.de) - Die FDP-Bundestagsfraktion will den Schutz vor Inflation im Grundgesetz integrieren. Bereits Ludwig Erhard habe sich dafür stark gemacht, Währungsstabilität in die Reihe der menschlichen Grundrechte aufzunehmen. Für ihn sei Inflation Betrug am Staatsbürger gewesen, begründet die FDP-Fraktion ihre Forderung in einem Strategiepapier, aus dem das „Handelsblatt“ zitiert. Das Papier mit dem Titel „Stabiles Geld schützt Wachstum, Beschäftigung und Eigentum“ liegt der Redaktion vor.
Laut dem Strategiepapier sind die Gefahren der Geldentwertung etwa bei den Verbraucherpreisen enorm, obwohl die Steigerung im Januar 2013 nur bei 1,7 Prozent lag. Schaue man aber genauer hin, stelle man fest, dass sich die Preise sehr unterschiedlich entwickelt hätten. Die Preise für Nahrungsmittel stiegen um über sieben Prozent“, heißt es laut Handelsblatt in der FDP-Vorlage. Hinzu kämen Lohnforderungen in Tarifverhandlungen von sechs Prozent, die teilweise die Inflationserwartung spiegelten. Inflationäre Tendenzen zeigten sich auch in den steigenden Immobilienpreisen, die sich mittelfristig auf die Mieten auswirken würden.
Das Thema Geldwertstabilität soll eines der Kernthemen von Fraktionschef Rainer Brüderle im Bundestagswahlkampf werden. Parteichef Philipp Rösler hatte das Thema bereits im Koalitionsausschuss vergangene Woche auf der Tagesordnung. Geldwertstabilität sei ein Freiheitsrecht für alle Bürger, schreibt die FDP in ihrem Strategiepapier. Die Aufnahme ins Grundgesetz könnte in Artikel 109 geschehen, in dem das Instrument der Schuldenbremse grundsätzlich verankert ist.
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