Experten sehen Details der Budgetpläne für 2025 kritisch
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Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones) - Rechts- und Wirtschaftsexperten haben bei einer Anhörung im Bundestag Kritik an den Plänen der Bundesregierung zum Haushalt 2025 geübt, die nach gegenwärtigem Stand eine Budgetlücke von 12 Milliarden Euro vorsehen. "Es bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel daran, ob die für das Jahr 2025 geplanten Ansätze von Globalen Minderausgaben (GMA) und Globalen Mehreinnahmen (GME) mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Haushaltsklarheit und -wahrheit vereinbar sind", erklärte der Heidelberger Verfassungsrechtler Hanno Kube in seiner Stellungnahme. Das Verfassungsrecht lasse "einen Scheinausgleich des Haushalts nicht zu".
Weitere verfassungsrechtliche Zweifel werden nach seinem Dafürhalten dadurch begründet, dass die Kapitalzuführungen des Bundes an die DB Infrago als finanzielle Transaktionen eingeordnet werden. Verfassungsrechtlich unzulässig erscheine die für 2025 geplante Verwendung von Einnahmen aus zurückfließenden Notlagenkreditmitteln zur allgemeinen Haushaltsfinanzierung. Der Vorsitzende des unabhängigen Beirats des Stabilitätsrats, der Ökonom Thiess Büttner, erklärte der vorgelegte Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 sei "nicht beschlussfähig". Insbesondere gingen die geplanten Ausgaben erheblich über die veranschlagten Einnahmen hinaus.
Die Regierung behelfe sich mit einer "ganzen Batterie" von GMA, die aber die üblichen Ansätze respektive Größenordnungen weit überschritten, sowie mit unrealistischen Unterveranschlagungen von wichtigen Budgetpositionen und einer Überveranschlagung insbesondere von zu erwartenden Steuermehreinnahmen. Zudem werde im Budget 2025 und im Nachtragshaushalt 2024 "offenbar weiter versucht, die Neuverschuldung über die verfassungsmäßigen Schuldengrenzen hinaus auszuweiten". Noch immer plane die Regierung erhebliche Defizite in Extrahaushalten, obschon diese Defizite mit Ausnahme des im Grundgesetz verankerten Sondervermögens Bundeswehr auf die Nettokreditaufnahme anzurechnen seien.
Ressort-Minderausgaben schöpfen Spielraum fast aus
Der Münchener Rechtswissenschaftler Stefan Korioth monierte bei der Anhörung auf eine Frage, dass es im Haushaltsentwurf ressortspezifische globale Minderausgaben und dann noch einmal eine allgemeine globale Minderausgabe gebe. "Ich würde das so bezeichnen, dass die hintereinander geschaltet sind. Da hätte ich erhebliche Bedenken", sagte er. Schon durch die Ressort-GMA sei eigentlich der Spielraum dessen, was dem Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung stehe, beim Ansatz zu erwartender Minderausgaben im Haushaltsjahr fast ausgeschöpft. "Ich hätte Probleme, daneben eine allgemeine globale Minderausgabe mit 2 Prozent des Haushalts anzuerkennen", sagte er.
Der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler Armin Steinbach erklärte, er halte eine Bodensatz-GMA in Höhe von 12 Milliarden Euro "finanzverfassungsrechtlich für problematisch im Hinblick sowohl auf Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit wie auch die parlamentarische Budgethoheit". Richtig sei, dass das Instrument weitläufig zum Einsatz komme und sowohl auf Bundes- wie auch Landesebene üblich sei. Allerdings werde es primär zum Einsatz gebracht, um Prognoseschwierigkeiten und Schätzungenauigkeiten abzubilden und dürfe nicht eingesetzt werden, um einen Haushaltsausgleich herbeizuführen. Problematisch sei auch, dass nicht nur die Bodensatz-GMA auf Rekordniveau sei, sondern auch die Ressort-GMA stiegen.
Der Düsseldorfer Ökonom Jens Südekum forderte, die GMA von 12 Milliarden auf knapp unter 10 Milliarden Euro zu reduzieren. "Das sollte bei dem Haushaltsvolumen von 489 Milliarden auch problemlos möglich sein", sagte er. So zeichne sich ab, dass für die Ansiedlung des Chipkonzerns Intel absehbar eingeplante Mittel im Haushaltsjahr 2025 nicht abfließen würden. Aus makroökonomischer Sicht sei es aber gut, dass man durch eine Kombination von verschiedenen Elementen den Haushaltsausgleich geschafft habe, ohne echte Kürzungen bei den Ausgaben. Hätte man die GMA von vornherein niedriger angesetzt, wären sofortige Kürzungen die Folge gewesen. "Aber gleichwohl bleibt es natürlich dabei, dass es eben nicht nur einen Scheinausgleich geben darf bei der GMA", betonte Südekum.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
DJG/ank/kla
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