DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Anleiheinhaber der paragon GmbH & Co. KGaA zur Interessensbündelung auf
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DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
/ Schlagwort(e): Anleihe/Kapitalrestrukturierung
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Anleiheinhaber der paragon GmbH & Co. KGaA zur Interessensbündelung auf
20.01.2022 / 17:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
20.01.2022
SdK ruft Anleiheinhaber der paragon GmbH & Co. KGaA zur Interessensbündelung auf
Vorgeschlagene Laufzeitverlängerung nicht akzeptabel
Die paragon GmbH & Co. KGaA hat am 20. Januar 2022 bekannt gegeben, dass sie die Anleiheinhaber der im Juli 2022 fälligen 4,5 %-Anleihe 2017/2022 (ISIN: DE000A2GSB86 / WKN: A2GSB8) in einer Abstimmung ohne Versammlung dazu auffordern möchte, die Laufzeit der Anleihe zu unveränderten Konditionen um weitere fünf Jahre zu verlängern. Die Gesellschaft prüfe außerdem parallel eine Teilrückzahlung der Anleihe aus Mitteln von möglichen Veränderungen im Beteiligungsportfolio. Die Anleihe mit einem Gesamtvolumen von 50 Mio. Euro ist unbesichert und nicht nachrangig.
Aus Sicht der SdK ist die Laufzeitverlängerung in dieser Form und gänzlich ohne Gegenleistung nicht akzeptabel und in keiner Weise marktgerecht. Die Anleiheinhaber sollen einer Laufzeitverlängerung um weitere fünf Jahre und demnach einer Verdoppelung der ursprünglichen Laufzeit zustimmen. Eine Gegenleistung z.B. in Form einer Erhöhung des Kupons, einer Bonuszahlung oder der Stellung von werthaltigen Sicherheiten erhalten die Anleiheinhaber jedoch nicht. Die Gesellschaft hat zwar angekündigt, eine vorzeitige Teilrückzahlung zu prüfen, angesichts des regulären Laufzeitendes in wenigen Monaten und der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gesellschaft kann hier aus unserer Sicht aber kaum von einem Zugeständnis für die Anleiheinhaber gesprochen werden.
Ferner wurde nach derzeitigem Kenntnisstand kein Sanierungsgutachten nach IDW-Standards eingeholt, sodass bereits fraglich ist, auf welcher Basis die Gesellschaft eine Laufzeitverlängerung um gerade fünf Jahre und nicht beispielsweise um zwei Jahre für sachgerecht hält. Vielmehr wirkt die Verlängerung um fünf Jahre ins Blaue hinein bzw. um Verbindlichkeiten so weit wie möglich auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Problematisch ist dies aus unserer Sicht vor allem, da die Gesellschaft noch eine weitere in Schweizer Franken notierte Anleihe mit einer Laufzeit bis 2023 (ISIN: CH0419041105 / WKN: A2TR8X) emittiert hat. Da diese Anleihe 2023 und damit bei einer Laufzeitverlängerung der Anleihe 2017/2022 vor dieser Anleihe zurückgezahlt werden würde, verschlechtert sich aus unserer Sicht die Situation der Anleihe 2017/2022. Diese Schweizer Franken-Anleihe soll sogar am 23. April 2022 mit CHF 8.75 Mio. also 25 ihres Nominalwerts befriedigt werden, wodurch die Position der hier gegenständlichen Anleihe noch weiter verschlechtert wird. Die noch vorhandene Liquidität im Unternehmen dürfte bei einer Rückzahlung der in 2023 fälligen Schweizer Anleihe weiter sinken und demnach nach Ende der verlängerten Laufzeit falls überhaupt nur noch ein geringerer Betrag zur Bedienung der Forderung der Anleiheinhaber der Anleihe 2017/22 zur Verfügung stehen.
Schließlich sind uns auch keine adäquaten Restrukturierungsmaßnahmen der Gesellschaft bekannt. Fraglich ist daher, ob die Gesellschaft ihren Verpflichtungen bei einer Laufzeitverlängerung überhaupt nachkommen kann. Aus unserer Sicht muss die Gesellschaft ein vernünftiges Konzept für die zukünftige Ausrichtung sowie eine adäquate Entschädigung für die Anleiheinhaber anbieten, damit einer Laufzeitverlängerung generell zugestimmt werden kann. Darunter kann auch die Erhöhung des Eigenkapitals oder ein (teilweiser) debt-to-equity-swap, also eine Umwandlung der Forderungen aus der Anleihe in Aktien der Gesellschaft, fallen. Ohne Beiträge der Gesellschafter und eine erhebliche Aufwertung der Anleihe ist der Vorschlag der Gesellschaft aus unserer Sicht aber nicht diskutabel.
Die Anleiheinhaber sollten sich daher organisieren und ihre Interessen gemeinsam durchsetzen. Für weitere Informationen zum Verfahren können sich betroffene Anleger unter www.sdk.org/paragon zu einem kostenlosen Newsletter anmelden. Die SdK wird auch allen Anleiheinhabern eine kostenlose Stimmrechtsvertretung auf zukünftig stattfindenden Anleihegläubigerversammlungen anbieten.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK darüber hinaus für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 20. Januar 2021
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen und eine Aktie der Gesellschaft!
Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org
Pressekontakt:
Daniel Bauer
Tel: 089 / 2020846-0
E-Mail: presseinfo@sdk.org
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