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10:05 Uhr, 14.07.2022

DGAP-News: Pressemitteilung: Interessenverband Kapitalmarkt KMU begrüßt Vorstoß des BMF: „Das Zukunftsfinanzierungsgesetz ist ein erster notwendiger Schritt in die richtige Richtung“

Emittent / Herausgeber: Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V.

/ Schlagwort(e): Finanzierung

Pressemitteilung: Interessenverband Kapitalmarkt KMU begrüßt Vorstoß des BMF: „Das Zukunftsfinanzierungsgesetz ist ein erster notwendiger Schritt in die richtige Richtung“

14.07.2022 / 10:05

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Frankfurt, 14. Juli 2022

Der Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V. (Kapitalmarkt KMU) begrüßt den Impuls, den Bundesfinanzministerium und Bundesjustizministerium in der vergangenen Woche mit der Vorstellung der Eckpunkte für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz gegeben haben.

„Der Kapitalmarkt ist gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland eine ganz fundamentale Möglichkeit, sich zu finanzieren. In den vergangenen Jahren ist dieser Weg aber durch überbordende bürokratische Hürden, Kosten und falsche politische Weichenstellungen für die Unternehmen immer mehr verbaut worden. Deshalb ist es aus unserer Sicht ein Schritt genau in die richtige Richtung, dass hier die Rahmenbedingungen entschlackt und der Zugang für KMUs vereinfacht werden soll. Eine höhere steuerliche Attraktivität der Aktienanlage wurde von uns lange gefordert. Die Einführung eines Freibetrages für im Privatvermögen erzielte Gewinne aus der Aktienanlage sowie eine Erhöhung des Freibetrages für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sind sicherlich sinnvoll, können aber nur erste Schritte sein“, erläutert Ingo Wegerich, Präsident des Interessenverbandes Kapitalmarkt KMU.

Auch seien wichtige Fragen zur Marktmissbrauchsverordnung gar nicht adressiert, ebenso wenig wie notwendige Erleichterungen im Prospektrecht. Diese Themen sind jedoch europäisch geregelt. Hier müsse politischer Einfluss geltend gemacht werden. Die vorgeschlagene Erleichterung des Kapitalmarktzugangs durch Absenkung des Mindestkapitals betreffe ausschließlich den geregelten Markt, der deutlich höhere Anforderungen hat, und hat kaum Auswirkungen für KMU, die in erster Linie im Freiverkehr gelistet sind.

Tatsächlich ist es erklärtes Ziel des Eckpunktepapiers, den KMU und Startups die Türe zum Kapitalmarkt zu öffnen. „Wir haben uns vorgenommen, die Leistungsfähigkeit des deutschen Kapitalmarkts zu stärken und die Attraktivität des Finanzstandorts als bedeutenden Teil eines starken Finanzplatzes Europa zu erhöhen. Insbesondere Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wollen wir den Zugang zum Kapitalmarkt und die Aufnahme von Eigenkapital erleichtern“, heißt es im Eckpunktepapier.

Dazu nennt das Finanzministerium einige konkrete Schritte:

  • So soll der Kapitalmarktzugang für Unternehmen, insbesondere auch für Startups, Wachstumsunternehmen und KMUs erleichtert werden. Dies soll z.B. durch die Absenkung des Mindestkapitals für einen Börsengang von derzeit 1,25 Millionen Euro auf 1 Million Euro und Prüfung weiterer Vereinfachungen bei den regulatorischen Anforderungen erreicht werden.
  • Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gestaltung von Finanzinstrumenten und Transaktionen gerade im Hinblick auf die Finanzierungsmöglichkeiten von Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMUs sollen verbessert werden: Geprüft wird laut BMF auch eine Erleichterung von Anlagen von institutionellen Investoren und bessere Rahmenbedingungen für moderne Transaktionsformen (SPACs).
  • Der Kapitalmarkt soll zudem moderner und digitaler werden. So soll die Möglichkeit von Aktienemissionen als elektronische Wertpapiere bestehen – möglicherweise auch aus Basis der Blockchain- oder vergleichbarer Technologie. Geprüft wird auch eine verbesserte Übertragbarkeit von Kryptowerten.
  • Es sollen ferner verbesserte Möglichkeiten der Eigenkapitalgewinnung durch die Erleichterung von Kapitalerhöhungen und die Ermöglichung von dual class shares (Mehrstimmrechtsaktien) vorgesehen werden.

Der Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V. begrüßt den Vorstoß ausdrücklich, auch wenn er an vielen Stellen noch sehr unscharf ist: In jedem Fall bietet der Verband den Verantwortlichen hierzu einen offenen Dialog an. „Es wird entscheidend darauf ankommen, welcher Teil wie umgesetzt werden kann. Dazu wollen wir gerne aktiv unseren Beitrag leisten“, so Kapitalmarkt KMU-Präsident Ingo Wegerich.

Über den Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V.
Der Verband mit Sitz in Frankfurt am Main setzt sich seit 2017 insbesondere für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Kapitalmarktfinanzierung ein und tritt aktiv für die Belange des kapitalmarktorientierten Mittelstandes im Dialog mit der Politik, den Gesetzgebungsorganen, den Aufsichtsbehörden, den Institutionen des Kapitalmarkts, den Interessenverbänden und der Öffentlichkeit ein. Mitglieder sind KMUs, Dienstleister, Finanzinstitute und Medien. Zum Vorstand gehören Ingo Wegerich (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH), Hans-Jürgen Friedrich (KFM Deutsche Mittelstand AG), Dr. Marc Feiler (Bayerische Börse AG), Holger Clemens Hinz (Quirin Privatbank AG), Christoph Weideneder (Small and Midcap Investment Bank AG), Martin Schmeißer (ICF Bank AG), Falko Bozicevic (BondGuide GmbH) und Dr. Mirko Sickinger (Heuking Kühn Lüer Wojtek).

Kontakt:
Interessenverband kapitalmarktorientierter KMU e.V.
z. H. Ingo Wegerich
bei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
An der Welle 10
60322 Frankfurt am Main
T +49 69 27229 24875
ingo.wegerich@luther-lawfirm.com
www.kapitalmarkt-kmu.de

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