DGAP-News: GECCI Investment KG: Zinszahlung für Anleihe GECCI 2020/25 innerhalb Heilungsfrist nachgeholt
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DGAP-News: GECCI Investment KG
/ Schlagwort(e): Anleihe
GECCI Investment KG: Zinszahlung für Anleihe GECCI 2020/25 innerhalb Heilungsfrist nachgeholt
29.08.2022 / 09:23 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bockenem, 29. August 2022 – Am 02. August 2022 hatte Baudienstleister und Anleiheemittent GECCI Anleger:innen über eine Verzögerung der ausstehenden Zinsen in Anleihe 2020/25 (DE000 A3E46C 5) informiert.
Die Zahlung der Zinsen wurde nunmehr fristgerecht am 26.08.2022 und vollumfänglich bei der Zahlstelle Bankhaus Gebrüder Martin AG nachgeholt. Je nach Bankverbindung kann die Ausführung des Transfers zwischen Zahlstelle und eigenem Konto einen bis mehrere Werktage betragen. Ausschlaggebend für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt der Hinterlegung bei der Zahlstelle.
Geschäftsführer Gerald Evans dazu: „Wir sind dankbar für die Geduld unserer Anleiheinvestoren, die wir Anfang August leider einer harten Belastungsprobe aussetzen mussten. Die Zinszahlung ist nunmehr erfolgt. Für die Verzögerung bitten wir noch einmal ausdrücklich um Verständnis angesichts der herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, in denen auch unsere eigenen Forderungen häufig erst mit Verspätungen bei uns eingehen.“
Das Geschäftsmodell von GECCI ist stark vorfinanzierungslastig, d.h. für den Vertrieb der Einfamilienhäuser über GECCI Rent and Buy (www.mietübereignung.de) geht GECCI in Vorleistung sowohl bei den diversen Baumaterialien als auch bei allen sonstigen Bau-Dienstleistungen. Die Vorleistungen für das Vielhäuserprojekt in Bockenem-Bültum sind bereits getätigt – inzwischen steht im Abstand von ein bis zwei Monaten die Fertigstellung jeweils eines der Einfamilienhäuser an.
Weitere Infos unter www.gecci.net und www.gecci-investment.de
29.08.2022 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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