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15:05 Uhr, 08.03.2018

DGAP-HV: Siltronic AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.04.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Siltronic AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

Siltronic AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.04.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

08.03.2018 / 15:05 

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.






08.03.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Siltronic AG München WKN WAF300 
ISIN DE000WAF3001 

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2018 

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Siltronic AG

am Donnerstag, 19. April 2018, um 10:00 Uhr

im

Haus der Bayerischen Wirtschaft
Max-Joseph-Str. 5 
80333 München.

Tagesordnung

Weitere Angaben und Hinweise

Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 7 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten

Persönliche Daten:

Ausbildung

Beruflicher Werdegang

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Weitere wesentliche Nebentätigkeiten

Persönliche oder geschäftliche Beziehungen zur Siltronic AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Siltronic AG oder einem wesentlich an der Siltronic AG beteiligten Aktionär gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen

Aufgrund ihrer erfolgreichen Laufbahn als Hochschullehrerin und Informatikerin verfügt Frau Prof. Dr. Dreo über herausragende technologische Expertise in den für den Siltronic-Konzern wichtigen Bereichen der Digitalisierung und Cybersecurity, die große Wachstumstreiber der Halbleiter- und Waferbranche bilden. Von besonderem Wert sind zudem die Erfahrungen von Frau Prof. Dr. Dreo in der Überwachung von großen Unternehmen durch ihre Gremien- und Aufsichtsratstätigkeit. Schließlich verfügt Frau Prof. Dr. Dreo über wertvolle internationale Erfahrung, die im Hinblick auf die weltweite Geschäftstätigkeit des Siltronic-Konzerns für die Mandatstätigkeit von besonderem Nutzen ist.

Persönliche Daten:

Ausbildung

Beruflicher Werdegang

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Persönliche oder geschäftliche Beziehungen zur Siltronic AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Siltronic AG oder einem wesentlich an der Siltronic AG beteiligten Aktionär gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen

Frau Sieglinde Feist verfügt über weitreichende Erfahrungen in allen für den Finanzbereich des Unternehmens relevanten Gebieten. Hierzu gehören insbesondere Fragen der internationalen Rechnungslegung, des Controllings und des Risikomanagements. Sie war in ihrer Karriere in diversen Leitungsfunktionen von Unternehmen aus der Halbleiterbranche tätig und besitzt aufgrund dieser Erfahrung exzellentes Sektor-Knowhow. Als Leiterin der Konzernentwicklung eines börsennotierten und international aufgestellten Chemieunternehmens bringt Frau Feist profunde Kenntnisse und Expertise zur strategischen Ausrichtung und Entwicklung des Unternehmens in die Aufsichtsratsarbeit ein.

Persönliche Daten:

Ausbildung

Beruflicher Werdegang

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Weitere wesentliche Nebentätigkeiten

Persönliche oder geschäftliche Beziehungen zur Siltronic AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Siltronic AG oder einem wesentlich an der Siltronic AG beteiligten Aktionär gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen

Als promovierter Physiker verfügt Herr Dr. Hermann Gerlinger über profunde Kenntnisse in für den Siltronic-Konzern relevanten Technologien. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in Leitungsfunktionen und als Vorstandsmitglied eines international tätigen Herstellers von Halbleiterfertigungs-Equipment besitzt er zudem umfassende Erfahrungen und Expertise in den für den Siltronic-Konzern wesentlichen Märkten und Strategiefeldern. Nicht zuletzt dank seiner weitreichenden Erfahrungen in der Leitung und Überwachung von Unternehmen hat Herr Dr. Gerlinger besondere Kenntnisse in der Gremienarbeit und im Bereich Corporate Governance erworben.

Persönliche Daten:

Ausbildung

Beruflicher Werdegang

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Weitere wesentliche Nebentätigkeiten

Persönliche oder geschäftliche Beziehungen zur Siltronic AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Siltronic AG oder einem wesentlich an der Siltronic AG beteiligten Aktionär gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen

Herr Hankel besitzt langjährige Erfahrung in der Leitung von großen international tätigen Industrieunternehmen und in der operativen Verantwortung führender Automobilzulieferer mit komplexen Wertschöpfungs-, Produktions- und Vertriebsstrukturen. Das schließt tiefe Kenntnisse in der Optimierung globaler Fertigungs- und Produktionsprozesse sowie in der Strategie- und Konzernentwicklung ein. Im Hinblick auf die wachsende Bedeutung der E-Mobility und der Digitalisierung der Automobilbranche, die aufgrund des verstärkten Einsatzes von Displays, Navigationssystemen sowie Steuer- und Kontrollsystemen zu einer erheblichen Zunahme der Waferfläche im modernen Kraftfahrzeugbau führt, verfügt Herr Hankel darüber hinaus über herausragende Expertise in einem für den Siltronic-Konzern besonders wichtigen Zukunftsmarkt.

Persönliche Daten:

Ausbildung

Beruflicher Werdegang

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Weitere wesentliche Nebentätigkeiten

Persönliche oder geschäftliche Beziehungen zur Siltronic AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Siltronic AG oder einem wesentlich an der Siltronic AG beteiligten Aktionär gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen

Herr Bernd Jonas hat in seiner erfolgreichen Karriere als Steuer- und Finanzexperte hervorragende Kenntnisse und Erfahrung in allen für den Finanzbereich relevanten Gebieten erwerben können. Dies betrifft insbesondere Fragen des Rechnungswesens, der Bilanzierung sowie des Steuerrechts. Als ehemaliges Mitglied der Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) ist Herr Jonas zudem ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Abschlussprüfung.

Herr Jonas erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 Aktiengesetz an Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung.

Persönliche Daten:

Ausbildung

Beruflicher Werdegang

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Persönliche oder geschäftliche Beziehungen zur Siltronic AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Siltronic AG oder einem wesentlich an der Siltronic AG beteiligten Aktionär gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen

Herr Dr. Ohler besitzt als Chief Financial Officer eines börsennotierten und international tätigen Konzerns umfassende Kenntnisse und Expertise in der Führung von Großunternehmen sowie in allen den Finanzbereich betreffenden Gebieten, insbesondere in den Themen Rechnungslegung, Planung, Controlling, Steuern, Risikomanagement und Investor Relations. Als ehemaliger Arbeitsdirektor verfügt er zudem über großes Knowhow in Fragen des Personalwesens und der Mitbestimmung. Sein beruflicher Werdegang, der eine Station als Mitglied des Vorstands der Siltronic AG in den Jahren 2010 - 2013 einschließt, begründen seine ausgeprägten Kenntnisse des Unternehmens und der Halbleiterindustrie sowie tiefe Erfahrungen in der Strategieentwicklung und bei operativen Fragestellungen. Darüber hinaus verfügt Herr Dr. Ohler über besondere Expertise in der Gremienarbeit sowie im Bereich Corporate Governance.

Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass diese jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.

Anzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 30.000.000 Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält zu diesem Zeitpunkt keine eigenen Aktien.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft als Aktionäre eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens am 12. April 2018, 24.00 Uhr (letzter Anmeldetag) unter der nachfolgenden Adresse in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zugehen:

Siltronic AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 89 3090 3746 75 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Finanzdienstleistungsinstitute oder Unternehmen können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

Die Anmeldung zur Hauptversammlung hat keine Auswirkungen auf die Übertragbarkeit der betreffenden Aktien. Bitte beachten Sie jedoch, dass im Verhältnis zur Gesellschaft nur als Aktionär gilt, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist (§ 67 Abs. 2 Satz 1 AktG). Für das Teilnahmerecht und die Anzahl der Stimmrechte ist daher der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich.

Bitte beachten Sie weiter, dass im Zeitraum zwischen dem 13. April 2018, 00:00 Uhr, und dem 19. April 2018, 24:00 Uhr, aus organisatorischen Gründen ein sogenannter Umschreibestopp besteht, d.h. keine Ein- und Austragungen im Aktienregister vorgenommen werden. Sämtliche Erwerber von Aktien, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher in ihrem eigenen Interesse gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir jedem Aktionär maximal zwei Eintrittskarten ausstellen. Anders als die Anmeldung sind Eintrittskarten jedoch keine Teilnahmevoraussetzung, sondern dienen lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an der Einlasskontrolle für den Zugang zur Hauptversammlung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte und Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Auch in diesem Fall ist für die rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder durch einen Bevollmächtigten Sorge zu tragen.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Bevollmächtigung

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch andere diesen nach § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Finanzdienstleistungsinstitute oder Unternehmen bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Zur Erteilung der Vollmacht kann das Vollmachtsformular verwendet werden, das die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte erhalten.

Erteilung und Widerruf der Vollmacht können sowohl durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft als auch durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erfolgen. Erfolgt die Bevollmächtigung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden, ist die Bevollmächtigung jedoch in Textform gegenüber der Gesellschaft nachzuweisen. Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung oder des Widerrufs der Vollmacht unter der im vorstehenden Abschnitt für die Anmeldung genannten Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail Adresse an die Gesellschaft übermitteln. Am Tag der Hauptversammlung kann dieser Nachweis auch an der Einlasskontrolle zur Hauptversammlung erbracht werden.

Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen, Finanzdienstleistungsinstituten oder Unternehmen gelten die besonderen gesetzlichen Vorschriften des § 135 AktG, die unter anderem vorsehen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Es können daher Ausnahmen vom Textformerfordernis gelten. Die Vollmachtsempfänger legen teilweise eigene Regelungen für ihre Bevollmächtigung fest, die zu beachten sind. Wir empfehlen daher eine rechtzeitige Abstimmung mit den betreffenden Vollmachtsempfängern über die jeweilige Form und das Verfahren der Bevollmächtigung.

Die persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der einem Dritten zuvor erteilten Vollmacht.

Stimmrechtsausübung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Als besonderen Service für unsere Aktionäre bieten wir an, dass Sie sich nach Maßgabe Ihrer Weisungen durch Mitarbeiter der Gesellschaft bei der Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Unsere Stimmrechtsvertreter können nur weisungsgebunden abstimmen. Aus diesem Grund müssen mit der Vollmacht zwingend Weisungen für die Stimmrechtsausübung erteilt werden. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht daher nur zu den Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen Sie Weisungen erteilt haben, und dass die Stimmrechtsvertreter weder vor noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen annehmen können. Weisungen zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen sind ebenfalls nicht möglich.

Möchten Sie einen unserer Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen, verwenden Sie hierzu bitte das Vollmachts- und Weisungsformular, das wir Ihnen direkt übersenden. Wir bitten Sie, das Vollmachtsformular mit den entsprechenden Weisungen sowie eventuelle Änderungen oder Widerrufe so rechtzeitig abzusenden, dass sie der Gesellschaft spätestens am 17. April 2018, 24:00 Uhr, unter der im Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts' für die Anmeldung genannten Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail Adresse zugehen.

Am Tag der Hauptversammlung können die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie deren Änderung oder Widerruf in Textform auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erfolgen.

Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines von ihm bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.

Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen
(Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG)

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000,00 EUR (dieses entspricht 125.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Siltronic AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum 19. März 2018, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:

Siltronic AG
Vorstand
z. Hd. Investor Relations
Hanns-Seidel-Platz 4 
81737 München

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 Aktiengesetz bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht mitzurechnen. Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht entsprechend anzuwenden.

Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem im Internet unter

https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html


veröffentlicht und den im Aktienregister eingetragenen Aktionären nach § 125 Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Jeder Aktionär ist berechtigt, der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern zu übersenden.

Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Siltronic AG
Investor Relations
Hanns-Seidel-Platz 4 
81737 München
Fax: +49 89 8564 3904 
E-Mail: investor.relations@siltronic.com

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum 4. April 2018, 24:00 Uhr, unter der vorstehenden Adresse eingehen, werden wir unverzüglich nach ihrem Eingang einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen - gegebenenfalls versehen mit den gemäß § 127 Satz 4 AktG zu ergänzenden Inhalten - unter

https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html


veröffentlichen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls auf der angegebenen Internetseite der Siltronic AG veröffentlicht. Gegenanträge werden außerdem nur dann veröffentlicht, wenn sie eine Begründung enthalten. Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung, müssen jedoch dann nicht veröffentlicht werden, wenn der Vorschlag nicht die aktienrechtlich erforderlichen Angaben nach §§ 124 Abs. 3 Satz 4 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG (Name, Beruf und Wohnort des Prüfers bzw. Aufsichtsratskandidaten sowie Angaben zu Mitgliedschaften des Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten) enthält.

Die Gesellschaft kann außerdem in den Fällen des § 126 Abs. 2 oder Abs. 3 AktG von der Zugänglichmachung eines Gegenantrags oder eines Wahlvorschlags absehen.

Bitte beachten Sie, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge auch im Falle einer bereits erfolgten vorherigen Übermittlung an die Gesellschaft in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort (nochmals) mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht der Aktionäre, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung zu stellen oder Wahlvorschläge zu unterbreiten, besteht im Übrigen unabhängig von einer vorherigen Übermittlung an die Gesellschaft.

Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Siltronic AG zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Versammlungsleiter ist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.

Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft (§ 124a AktG)

Diese Einberufung der Hauptversammlung sowie die gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter folgendem Link zur Verfügung:

https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html


In der Hauptversammlung werden die gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen ausliegen.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.

München, im März 2018 

Siltronic AG

Der Vorstand

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Siltronic AG und den Konzern zum 31. Dezember 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB

Die genannten Unterlagen sind auf der Homepage der Siltronic AG unter

abrufbar und werden den Aktionären in der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Sie sind mit Ausnahme des festgestellten Jahresabschlusses Bestandteil des Geschäftsberichts 2017.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Siltronic AG zur Ausschüttung einer Dividende

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der Siltronic AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 138.067.266,82 EUR wie folgt zu verwenden:

Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von 2,50 EUR je dividendenberechtigte Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag vorsieht.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 24. April 2018, fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2018 zu bestellen.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Die Hauptversammlung am 12. Mai 2016 hat das seit dem 11. Juni 2015 geltende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder mit großer Mehrheit gebilligt. Nachdem der Aufsichtsrat mit Wirkung ab dem 1. Januar 2017 Änderungen des Vergütungssystems bzw. mit Wirkung ab 1. Oktober 2017 Anpassungen der Höhe der Vergütung beschlossen hat, soll die Hauptversammlung auch über die Billigung dieses geänderten Systems beschließen. Im Vergütungsbericht wird zusätzlich zur Vergütung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2017 auch das neu gefasste Vergütungssystem beschrieben. Dieses mit Wirkung ab dem 1. Januar 2017 geltende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ist Gegenstand der Beschlussfassung. Der Vergütungsbericht ist im Geschäftsbericht 2017 enthalten und Bestandteil der unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, die über unsere Internetseite unter

zugänglich sind. Ferner wird der Vergütungsbericht als Bestandteil dieser Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.

Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor, das mit Wirkung ab 1. Januar 2017 geltende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen.

7.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 19. April 2018 endet gemäß § 102 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 2 der Satzung der Siltronic AG die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen. Sowohl die Anteilseigner- als auch die Arbeitnehmervertreter haben gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz der Gesamterfüllung widersprochen. Der Aufsichtsrat ist daher sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu besetzen, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz zu erfüllen.

Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer werden im März 2018 nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 19. April 2018 gewählt.

Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die Empfehlung seines Nominierungsausschusses, berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Ziele und Kompetenzprofil wurden vom Aufsichtsrat am 14. September 2017 beschlossen und sind einschließlich des Stands der Umsetzung im Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr 2017 veröffentlicht. Dieser ist im Geschäftsbericht 2017 enthalten und Bestandteil der unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, die über unsere Internetseite unter

zugänglich sind. Ferner wird der Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr 2017 als Bestandteil dieser Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a) bis f) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu wählen. Die Bestellung erfolgt für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre entscheiden zu lassen.

Gemäß Ziff. 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass Herr Dr. Ohler als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. Weitere Angaben über die zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind nachfolgend abgedruckt.

https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html
- Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 2,50 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie
(Stand 1. März 2018: 30.000.000)

75.000.000,00 EUR
- Gewinnvortrag auf neue Rechnung 63.067.266,82 EUR
https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html
https://www.siltronic.com/de/investoren/hauptversammlung.html
a)

Univ.-Prof. Dr. Gabrijela Dreo Rodosek, Haar, Leitende Direktorin des Forschungsinstituts CODE und Lehrstuhlinhaberin für Kommunikationssysteme und Netzsicherheit an der Universität der Bundeswehr München

b)

Sieglinde Feist, München, Leiterin Konzernentwicklung, Wacker Chemie AG

c)

Dr. Hermann Gerlinger, Aalen, Geschäftsführender Gesellschafter der GeC GmbH

d)

Michael Hankel, Eschborn, Mitglied des Vorstands der ZF Friedrichshafen AG

e)

Bernd Jonas, Essen, selbständiger Rechtsanwalt

f)

Dr. Tobias Ohler, München, Mitglied des Vorstands der Wacker Chemie AG

a)

Univ.-Prof. Dr. Gabrijela Dreo Rodosek, Haar, Leitende Direktorin des Forschungsinstituts CODE und Lehrstuhlinhaberin für Kommunikationssysteme und Netzsicherheit an der Universität der Bundeswehr München

Geburtsdatum: 9. August 1965 
Nationalität: deutsch und slowenisch
1988  Diplom in Informatik, Universität Maribor, Slowenien
1991  Magister der Technischen Wissenschaften, Universität Maribor, Slowenien
1995  Promotion zum Dr. rer. nat. in Informatik, LMU München
2002  Habilitation an der LMU München
1988  Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Informatik, Universität Maribor, Slowenien
1991  Mathematisch-technische Assistentin am Institut für Informatik der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU)
1995  Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
2003  Privatdozentin an der LMU München
2004  Universitätsprofessorin und Lehrstuhlinhaberin für Kommunikationssysteme und Internet-Dienste an der Universität der Bundeswehr, von 2012 - 2016 Prodekanin der Fakultät für Informatik
2017  Leitende Direktorin des Forschungsinstituts CODE
-

Giesecke & Devrient GmbH, München (Beiratsmitglied, Aufsichtsratsmitglied)

-

BWI GmbH (Aufsichtsratsmitglied), 100 %-prozentige Bundesgesellschaft

seit 2014  Mitglied des Verwaltungsrats des Deutschen Forschungsnetzes e.V.
seit 2018  Mitglied des Datenschutzbeirats der Deutschen Telekom AG
-

keine

b)

Sieglinde Feist, München, Leiterin Konzernentwicklung, Wacker Chemie AG

Geburtsdatum: 28. Mai 1963 
Nationalität: deutsch
1989  Diplom in Volkswirtschaftslehre, Universität Passau
1989  Mitarbeiterin im Controlling, Siemens AG
1994  Leiterin Controlling und Accounting, Eupec GmbH & Co. KG
1997  Leitungsfunktionen Finanzen und Controlling im Geschäftsbereich Halbleiter, Siemens AG
1999  Verschiedene kaufmännische Leitungsfunktionen in der Infineon Technologies AG
2005  Verschiedene Leitungsfunktionen bei der Qimonda AG
2009  Leiterin Controlling Geschäftsbereich Silicones, Wacker Chemie AG
2014  Leiterin Konzernentwicklung, Wacker Chemie AG
-

Siltronic AG (Aufsichtsratsmitglied seit 15. Dezember 2014)

-

Leitende Angestellte der Wacker Chemie AG (wesentlich beteiligte Aktionärin)

c)

Dr. Hermann Gerlinger, Aalen, Geschäftsführender Gesellschafter der GeC GmbH

Geburtsdatum: 24. August 1953 
Nationalität: deutsch
1979  Abschluss des Physik-Studiums an der Universität Würzburg als Diplomphysiker
1983  Promotion zum Dr. rer. nat. im Fachbereich Physik und Astronomie, Universität Würzburg
1984  Eintritt bei ZEISS als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Projektleiter Spektroskopie
1990  Leiter des Produktbereichs Optische Prozessmesstechnik, ZEISS
1993  Verschiedene Leitungsfunktionen im Geschäftsbereich Lithografieoptik, ZEISS
1999  Leiter des Unternehmensbereichs Semiconductor Manufacturing Technology, ZEISS
2001  Vorstandsvorsitzender der Carl Zeiss SMT AG (seit 2010 nach Formwechsel Vorsitzender der Geschäftsführung der Carl Zeiss SMT GmbH)
2006  Vorstandsmitglied der Carl Zeiss AG
2017  Berater für den Vorstand der Carl Zeiss AG und Geschäftsführender Gesellschafter der GeC GmbH
-

Siltronic AG (Aufsichtsratsmitglied seit 4. März 2011)

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Verwaltungsrat der VAT Group AG, Haag, Schweiz

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Mitglied im Kuratorium der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und im Verwaltungsrat des Helmholtz-Fonds e.V.

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keine

d)

Michael Hankel, Eschborn, Mitglied des Vorstands der ZF Friedrichshafen AG

Geburtsdatum: 23. Mai 1957 
Nationalität: deutsch
1977 - 1984  Studium des Maschinenbaus mit der Fachrichtung Luft- und Raumfahrttechnik an der Technischen Universität Braunschweig (Dipl.-Ing.)
1984  ITT Automotive Europe GmbH (Teves), Werk Gifhorn, zuletzt Produktlinienleiter
1993  ITT Automotive Europe GmbH (Teves), Frankfurt/Main, zuletzt Leiter Commercial Brakes & Chassis weltweit)
1998  Geschäftsbereichsleiter Radbremse; Continental Teves AG & Co. oHG, Frankfurt/Main
2001  Mitglied des Vorstands der FAG Kugelfischer AG, Schweinfurt
Vorsitzender des Vorstands der FAG Automobiltechnik AG und der FAG Komponenten AG
2003  Mitglied des Vorstands Fahrwerk, ZF Sachs AG, Schweinfurt
2007  Vorsitzender der Geschäftsführung, ZF Lenksysteme GmbH, Schwäbisch Gmünd
seit 2013  Mitglied des Vorstands, ZF Friedrichshafen AG, Friedrichshafen
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Mitglied des Aufsichtsrats der ZF Gusstechnologie GmbH, Nürnberg (ZF Friedrichshafen-Konzernmandat)

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Mitglied im Digitalisierungsrat des Saarlands (Beratungsgremium der saarländischen Landesregierung)

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keine

e)

Bernd Jonas, Essen, selbständiger Rechtsanwalt

Geburtsdatum: 5. Februar 1951 
Nationalität: deutsch
1974  Studium der Rechtswissenschaften, Universität Bonn, Erstes Juristisches Staatsexamen
1977  Zweites Juristisches Staatsexamen
1978  Regierungsrat in der Steuerverwaltung Nordrhein-Westfalen
1981  Steuerreferent Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Bonn
1986-2013  Verschiedene Leitungsfunktionen in den Bereichen Steuern, Bilanzen, Rechnungswesen bei KRUPP/ThyssenKrupp; ab 2003 als Generalbevollmächtigter der ThyssenKrupp AG
2004-2007  Mitglied der Kommission Steuergesetzbuch der Stiftung Marktwirtschaft
2004-2013  Vorsitzender des Steuerausschusses des Bundesverbands der Deutschen Industrie e.V. (BDI)
2014-2016  Mitglied der Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
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Siltronic AG (Aufsichtsratsmitglied seit 7. Mai 2015)

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Vorsitzender des geschäftsführenden Ausschusses des Kuratoriums des Instituts Finanzen und Steuern e.V., Berlin

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keine

f)

Dr. Tobias Ohler, München, Mitglied des Vorstands der Wacker Chemie AG

Geburtsdatum: 25. Januar 1971 
Nationalität: deutsch
1997  Studium in Deutschland, Frankreich und Australien, Abschluss als Diplom-Wirtschaftsingenieur an der Technischen Universität Karlsruhe
2000  Promotion in Volkswirtschaftslehre an der Universität Oldenburg
1997  Berater und Associate Principal, McKinsey & Co.
2004  Eintritt in die Wacker-Chemie GmbH
2005  Leiter Konzerncontrolling, Wacker Chemie AG
2008  Leiter Einkauf Rohstoffe, Wacker Chemie AG
2010  Chief Financial Officer im Vorstand der Siltronic AG
2013  Mitglied des Vorstands der Wacker Chemie AG, Arbeitsdirektor
2015  Mitglied des Vorstands der Wacker Chemie AG, Chief Financial Officer
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Siltronic AG (Aufsichtsratsmitglied seit 26. Februar 2013, Aufsichtsratsvorsitzender seit 2015)

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Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG (Mitglied des Aufsichtsrats)

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Mitglied des Vorstands der Wacker Chemie AG (wesentlich beteiligte Aktionärin)

Sprache: Deutsch
Unternehmen: Siltronic AG
Hanns-Seidel-Platz. 4 
81737 München
Deutschland
E-Mail: investor.relations@siltronic.com
Internet: http://www.siltronic.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

661859 08.03.2018