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11:34 Uhr, 13.06.2022

DGAP-Adhoc: TERRAGON AG: Verhandlungen über den Verkauf des Projekts in Welkerstift Duisburg; verzögerter Zahlungseingang bezüglich des Projekts Dortmund

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DGAP-Ad-hoc: TERRAGON AG / Schlagwort(e): Joint Venture/Liquiditätsprobleme

TERRAGON AG: Verhandlungen über den Verkauf des Projekts in Welkerstift Duisburg; verzögerter Zahlungseingang bezüglich des Projekts Dortmund

13.06.2022 / 11:34 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

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Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung

TERRAGON AG: Verhandlungen über den Verkauf des Projekts in Welkerstift Duisburg; verzögerter Zahlungseingang bezüglich des Projekts Dortmund

Berlin, 13. Juni 2022 – Die TERRAGON AG teilt im Vorfeld der morgigen Versammlung der Anleihegläubiger mit, dass sie sich in fortgeschrittenen Verhandlungen über ein Joint Venture für das Projekt Welkerstift Duisburg befindet. Der Gesellschaft liegt nach Verhandlungen eine Indikation eines potenziellen Investors über die möglichen wirtschaftlichen Eckdaten der geplanten Transaktion vor, die aus Sicht der Gesellschaft umsetzbar erscheinen. Die Gesellschaft rechnet daher mit einer zeitnahen Umsetzung der Transaktion. Die zeitnahe Umsetzung ist für die Terragon AG wichtig, da sich ein geplanter Zahlungseingang betreffend das Projekt Dortmund in Höhe von etwa 1,6 Mio. EUR verzögert hat. Mit diesem Eingang, der im 2. Quartal erwartet wurde, wird nunmehr erst im 3. Quartal gerechnet. Grund für die Verzögerung ist, dass ein Joint Venture Partner für dieses Projekt bislang noch nicht vertraglich gebunden werden konnte. Aufgrund dieser Verzögerung kann die Terragon Wohnungsbau GmbH aktuell nicht alle fälligen Verbindlichkeiten aus laufenden Bauprojekten begleichen. Sollte es daher nicht zu dem geplanten Joint Venture für das Projekt Welkerstift Duisburg mit einem erwarteten Zufluss von Euro 4,1 Mio. noch im Juni kommen, ist die Terragon Wohnungsbau GmbH auf den Abschluss von Stundungsvereinbarungen mit Bauunternehmen angewiesen, um eine kurzfristige Insolvenz zu vermeiden. Der Vorstand der Terragon AG ist zuversichtlich, dass solche Maßnahmen gelingen werden. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein und es zu einer Insolvenz der Tochtergesellschaft kommen, wäre zu prüfen, welche Auswirkungen das auf die Terragon AG hat, insbesondere ob die Emittentin ohne die Tochtergesellschaft überlebensfähig ist.

Kontakt:
Dariusch Manssuri, IR.on AG
Tel.: +49 (0) 221 - 91 40 970
E-Mail: terragon@ir-on.com

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