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DGAP-Ad-hoc: TERRAGON AG / Schlagwort(e): Anleihe
TERRAGON AG: Anleihegläubiger stimmen für die Stundung der Zinsen der TERRAGON-Anleihe 2019/2024
14.06.2022 / 15:46 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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TERRAGON AG: Anleihegläubiger stimmen für die Stundung der Zinsen der TERRAGON-Anleihe 2019/2024
Berlin, München, 14. Juni 2022 – Die Gläubiger der TERRAGON-Anleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A2GSWY7) haben auf der heutigen zweiten Anleihegläubigerversammlung der Gesellschaft Rechtsanwalt Klaus Nieding zum Gemeinsamen Vertreter der TERRAGON-Anleihe gewählt und ihm mit einer Zustimmung von 99,51 % Ermächtigungen u. a. zur Stundung der am 24. Mai 2022 fällig gewordenen Zinsen erteilt.
Auf Basis dieses Beschlusses ist geplant, die seit dem 24. Mai 2021 entstandenen und noch entstehenden Ansprüche auf Verzinsung der TERRAGON-Anleihe um rund sieben Monate bis zum 15. Dezember 2022 zu stunden. Dabei soll eine Verlängerung der Stundung bis spätestens zum 31. Januar 2023 nur aus wichtigem Grund erfolgen. Die Anleihegläubiger erhalten neben den gestundeten Zinsen für den Zeitraum der Stundung eine Verzinsung auf den gestundeten Zinsbetrag, deren Höhe noch mit dem Gemeinsamen Vertreter zu verhandeln ist.
Die gefassten Beschlüsse vom 14. Juni 2022 werden im Laufe des Tages auf der Unternehmenswebsite unter https://www.terragon-ag.de/investor-relations/anleiheglaeubigerabstimmung-2022/ zur Verfügung gestellt und voraussichtlich am 15. Juni 2022 im Bundesanzeiger bekanntgemacht.
Kontakt:
IR.on AG
Dariusch Manssuri
Svenja Schneider
Tel.: +49 (0) 221 - 91 40 970
E-Mail: terragon@ir-on.com
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