DGAP-Adhoc: QIAGEN N.V.: Ad-hoc-Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung /QIAGEN führt weiteres Aktienrückkaufprogramm in Höhe von bis zu 100 Millionen US-Dollar durch
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DGAP-Ad-hoc: QIAGEN N.V. / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
QIAGEN N.V.: Ad-hoc-Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung /QIAGEN führt weiteres Aktienrückkaufprogramm in Höhe von bis zu 100 Millionen US-Dollar durch
06.05.2019 / 22:02 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Schlagwort: Aktienrückkaufprogramm
Ad-hoc-Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung
QIAGEN führt weiteres Aktienrückkaufprogramm in Höhe von bis zu 100 Millionen US-Dollar durch
Venlo, Niederlande, 6. Mai 2019 - QIAGEN N.V. gibt bekannt, dass der Vorstand heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen hat, die auf der Hauptversammlung der Aktionäre am 19. Juni 2018 erteilte Ermächtigung auszunutzen und Aktien der Gesellschaft im Wert von bis zu 100 Millionen US-Dollar (bzw. dem entsprechenden Betrag in Euro, jeweils Transaktionskosten ausgeschlossen) zurückzukaufen. Basierend auf der Schlussnotierung der Aktie der Gesellschaft am 3. Mai 2019 entspricht diese Summe einem Rückkaufvolumen von etwa 2,5 Millionen Aktien. Das Rückkaufprogramm soll frühestens nach Beendigung des aktuellen, am 31. Januar 2018 per Ad-hoc-Mitteilung veröffentlichten Rückkaufprogramms starten und spätestens bis zum 19. Dezember 2019 oder, sofern die Ermächtigung zum Aktienrückkauf in der kommenden Hauptversammlung der Gesellschaft entsprechend verlängert wird, spätestens bis zum 17. Dezember 2020 abgeschlossen sein. Details zum Rückkaufprogramm werden vor seinem tatsächlichen Beginn gemäß Art. 5 Absatz (1) und (6) der EU-Verordnung 596/2014 in Verbindung mit den durch die Europäische Kommission erlassenen technischen Regulierungsstandards (die sogenannte Safe-Harbour-Regelung) veröffentlicht. Zurückgekaufte Aktien werden als eigene Aktien gehalten, um Verpflichtungen aus aktienbasierten Vergütungsplänen für Mitarbeiter nachzukommen.
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