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18:48 Uhr, 09.03.2017

DGAP-Adhoc: MOBOTIX AG: Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen

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DGAP-Ad-hoc: MOBOTIX AG / Schlagwort(e): Rechtssache

MOBOTIX AG: Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen

09.03.2017 / 18:48 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Winnweiler-Langmeil, 9. März 2017. Der MOBOTIX AG ist heute zur Kenntnis gelangt, dass drei Aktionäre gegen die in der Hauptversammlung der MOBOTIX AG vom 12. Januar 2017 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6, d.h. insbesondere gegen den Beschluss zur Thesaurierung des Bilanzgewinns zum 30. September 2016 (Tagesordnungspunkt 2) und zur Neuwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern (Tagesordnungspunkt 6), beim Landgericht Kaiserslautern Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage eingereicht haben. Nach der Zustellung der Klage wird die MOBOTIX AG die Klage prüfen und die erforderlichen rechtliche Schritte einleiten.




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Sprache: Deutsch
Unternehmen: MOBOTIX AG
Kaiserstraße
67722 Langmeil
Deutschland
Telefon: +49 (0)6302-9816-0 
Fax: +49 (0)6302-9816-190 
E-Mail: ir@mobotix.com
Internet: www.mobotix.com
ISIN: DE0005218309 
WKN: 521830 
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Open Market (Basic Board) in Frankfurt
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