DGAP-Adhoc: Infineon Technologies AG: Infineon beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen im Wege eines Accelerated Bookbuilding
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DGAP-Ad-hoc: Infineon Technologies AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Infineon Technologies AG: Infineon beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen im Wege eines Accelerated Bookbuilding
17.06.2019 / 18:14 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Ad-hoc Mitteilung gemäß Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung
***KAPITALERHÖHUNG***
Infineon beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen im Wege eines Accelerated Bookbuilding
Neubiberg, 17. Juni 2019 - Der Vorstand der Infineon Technologies AG ("Infineon") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird dabei unter Ausschluss der Bezugsrechte der Altaktionäre durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen um 10 % erhöht, wobei Bruttoemissionserlöse in Höhe von ca. EUR 1,5 Mrd. angestrebt werden. Die neuen Aktien werden ab dem 1. Oktober 2018 gewinnberechtigt sein.
Die neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) angeboten. Die Privatplatzierung wird unmittelbar nach dieser Mitteilung eingeleitet. Der Platzierungspreis und der endgültige Bruttoemissionserlös werden vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Abschluss des Accelerated Bookbuilding-Verfahrens festgelegt und anschließend bekannt gegeben. Nach der Privatplatzierung wird Infineon einer Lock-up Verpflichtung, d.h. einer Verpflichtung unter anderem keine weiteren Aktien oder Finanzinstrumente, die in Aktien wandelbar sind, auszugeben oder eine weitere Kapitalerhöhung durchzuführen, von 90 Tagen unterliegen. Die Lock-up Verpflichtung enthält marktübliche Ausnahmen.
Die Zulassung der neuen Aktien zum Handel im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 19. Juni 2019 prospektfrei erfolgen. Der Handel wird voraussichtlich am 24. Juni 2019 aufgenommen werden. Es ist beabsichtigt, die neuen Aktien in die bestehenden Notierungen der Aktien der Gesellschaft mit einzubeziehen. Die Lieferung der neuen Aktien ist für den 24. Juni 2019 vorgesehen.
Der erwartete Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll zur teilweisen Finanzierung des Kaufpreises für die am 3. Juni 2019 öffentlich von Infineon angekündigte Übernahme der Cypress Semiconductor Corporation genutzt werden, indem damit ein Teil des noch nicht ausgeschöpften Kreditrahmens unter den von Infineon abgeschlossenen Finanzierungsvereinbarungen vorzeitig abgelöst wird.
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Wichtige Hinweise:
Die Verbreitung dieser Information und das Angebot von Wertpapieren der Infineon unterliegt in verschiedenen Jurisdiktionen rechtlichen Beschränkungen. Personen, die in Besitz dieses Dokuments gelangen, werden aufgefordert, sich über solche Beschränkungen zu informieren. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren an, noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren durch, Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder sonstigen Jurisdiktionen dar, in denen ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung unrechtmäßig wäre.
Aktien dürfen ohne vorherige Registrierung unter dem U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach dessen Vorschriften verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Es findet kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen Jurisdiktion statt.
In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums wird dieses Dokument nur verteilt und es richtet sich ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 (1)(e) der Richtlinie 2003/71/EG der Europäischen Union in der jeweils gültigen Fassung (die "Prospektrichtlinie") sind. In dem Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur verteilt und es richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations" etc.).
Soweit diese Veröffentlichung Vorhersagen, Erwartungen oder Aussagen, Schätzungen, Meinungen oder Vorhersagen über die zukünftige Entwicklung von Infineon ("zukunftsgerichtete Aussagen") enthält, wurden diese auf Grundlage der derzeitigen Ansichten und Annahmen des Managements von Infineon nach bestem Wissen erstellt. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen verschiedenen Annahmen, die auf Grundlage aktueller interner Pläne oder externer öffentlich verfügbarer Quellen getroffen wurden, die durch Infineon nicht separat verifiziert bzw. geprüft wurden und die sich als unzutreffend herausstellen können. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass Umsatz, Profitabilität, Zielerreichung und Ergebnisse von Infineon oder der Erfolg der Branchen, in denen Infineon tätig ist, wesentlich von den ausdrücklich oder implizit in dieser Veröffentlichung genannten oder beschriebenen abweichen werden. In Anbetracht dessen sollten Personen, in deren Besitz diese Veröffentlichung gelangt, nicht auf solche zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Infineon übernimmt keine Haftung oder Gewähr für solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird sie nicht an künftige Ergebnisse und Entwicklungen anpassen.
Informationen für Vertriebsunternehmen
Gemäß der EU Produktüberwachungsanforderungen wurde ein Produktfreigabeverfahren hinsichtlich der Aktien von jedem Vertriebsunternehmen durchgeführt, welches ergeben hat, dass die Aktien (i) für einen Endkunden-Zielmarkt bestehend aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle, jeweils geeignet sind. Jedes Vertriebsunternehmen, das die Aktien später anbietet, ist dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbestimmung bezüglich der Aktien durchzuführen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.
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